Ratgeber · Praxen · Recall

Recall-System für Praxen: welche Intervalle das Gesetz vorgibt und wie Erinnerungen rechtssicher laufen.

Ein Recall-System erinnert Patienten an fällige Kontrollen, bevor sie ausbleiben. Die Intervalle geben oft Gesetz und Richtlinie vor: zahnärztliche Vorsorge für 6- bis 17-Jährige einmal je Kalenderhalbjahr, Check-up ab 35 alle drei Jahre. Für Erinnerungen per E-Mail oder SMS holen Sie die Einwilligung beim Erstkontakt ein. Stand: 23. September 2026.

Stand: 23. September 2026Intervalle mit FundstelleEinwilligung zuerst
Definition und Intervalle

Was ist ein Recall-System?

Ein Recall-System ist ein fester Ablauf, der Patienten zum richtigen Zeitpunkt an eine fällige Untersuchung erinnert, und zwar automatisch aus der Kartei, nicht aus dem Gedächtnis der Rezeption. Es besteht aus drei Teilen: dem Intervall je Leistung, der Einwilligung des Patienten und dem Kanal, über den erinnert wird. Die Intervalle sind oft vorgegeben.

Diese Seite behandelt das System für alle Praxisarten. Wie eine Zahnarztpraxis den Recall mit Werbung für Selbstzahlerleistungen verbindet, steht auf Zahnarzt-Marketing; wie Praxen allgemein neue Patienten gewinnen, auf Privatpatienten gewinnen.

AnlassIntervall (Häufigkeit)Grundlage
Zahnärztliche Vorsorge, 6 bis 17 Jahreeinmal je Kalenderhalbjahr§ 22 Abs. 1 SGB V
Zahnärztliche Kontrolle für den Bonus, ab 18mindestens einmal je Kalenderjahr§ 55 Abs. 1 SGB V
Gesundheits-Check-up, 18 bis 34 Jahreeinmal§ 25 SGB V mit Richtlinie des G-BA
Gesundheits-Check-up, ab 35 Jahrenalle drei Jahre§ 25 SGB V mit Richtlinie des G-BA
Beratungsbesuch bei Pflegegeld, Pflegegrade 2 bis 5halbjährlich§ 37 Abs. 3 SGB XI
Physiotherapie nach Ende der Verordnungkein gesetzliches Intervall, AnschlussangebotPraxisregel

Intervalle nach Gesetzeswortlaut und der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zum Check-up, Stand 23. September 2026. Einzelheiten regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien.

Nutzen

Warum lohnt sich ein Recall für Patient und Praxis?

Weil beide etwas davon haben. Beim Zahnarzt steigt der Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz nach § 55 Abs. 1 SGB V von 60 auf 70 Prozent, wenn Erwachsene fünf Jahre lang jedes Jahr zur Kontrolle waren, und auf 75 Prozent nach zehn Jahren ohne Unterbrechung. Die Praxis bekommt planbare Termine, ohne einen Euro für Anzeigen.

Die Erinnerung, die ankommt: Eine gute Recall-Nachricht erklärt, was der Patient verliert, wenn er den Termin auslässt. Beim Zahnarzt ist das der Bonus, beim Check-up die Früherkennung, beim Pflegegeld der Beratungsbesuch, den der Haushalt ohnehin abrufen muss. „Wir vermissen Sie“ trägt dagegen nichts.

Was ein Recall in Euro bringt, rechnet der Rechner auf der Seite Zahnarzt-Marketing mit offengelegten Annahmen: Patienten ohne Termin seit über zwölf Monaten, erreichbarer Anteil, Rückkehrquote und Umsatz je Patient im ersten Jahr. Setzen Sie Ihre Zahlen ein.

Rechtsrahmen

Ist eine Recall-Erinnerung Werbung?

Die Erinnerung an einen vereinbarten Termin gehört zur Behandlung. Sobald die Nachricht eine weitere Leistung empfiehlt, etwa eine professionelle Zahnreinigung oder eine Selbstzahlerleistung, spricht viel dafür, dass sie Werbung ist. Werbung per E-Mail oder SMS braucht nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Deshalb gehört die Einwilligung an den Anfang.

Inhalt der NachrichtEinordnung (unsere Lesart)Grundlage
Erinnerung an einen vereinbarten TerminTeil der BehandlungBehandlungsvertrag
Hinweis, dass die nächste Kontrolle fällig istGrenzfall, Einwilligung empfohlen§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Empfehlung einer weiteren LeistungWerbung§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Bitte um Bewertung oder ZufriedenheitsumfrageWerbungBGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17
Brief mit Hinweis auf die fällige Vorsorgeohne Einwilligung zulässig, solange kein Widerspruch vorliegt§ 7 Abs. 1 UWG

Zwei Punkte zum Datenschutz: Dass jemand Patient einer Praxis ist, ist ein Gesundheitsdatum. In Betreff und Vorschau einer Mail hat deshalb kein Befund etwas zu suchen, nur der Name der Praxis und der Anlass. Und wer einen Dienst für den Versand nutzt, braucht mit ihm einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Die Einordnung ist unsere Lesart von Gesetz und Rechtsprechung und ersetzt keine Rechtsberatung; die Berufsordnung Ihrer Kammer kann weitere Vorgaben machen.

Fünf Schritte

Wie baut eine Praxis ein Recall-System auf?

In fünf Schritten: Intervalle je Leistung festlegen, Einwilligung beim Erstkontakt einholen und dokumentieren, Kanal wählen, Ablauf automatisieren, Rücklauf messen. Automatisiert heißt: Die Kartei löst die Erinnerung aus, nicht die Rezeption. Gemessen wird, wie viele erinnerte Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin buchen.

SchrittWas zu tun istWorauf achten
1 Intervalleje Leistung festlegen, wann erinnert wirdgesetzliche Intervalle zuerst, dann Praxisregeln
2 Einwilligungbeim Erstkontakt eigenes Häkchen für ErinnerungenBestätigungsmail und Nachweis aufbewahren
3 KanalBrief, E-Mail, SMS oder Anruf festlegenE-Mail und SMS nur mit Einwilligung
4 AutomatisierungPraxissoftware oder E-Mail-System löst die Erinnerung ausVertrag zur Auftragsverarbeitung
5 Messunggebuchte Termine je 100 Erinnerungen zählenzweite Erinnerung nach zwei Wochen, dann Schluss

Wer den Bestand vor der ersten Erinnerung aufräumen muss, findet die Reihenfolge auf Kundenliste segmentieren. Für Pflegedienste ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI der natürliche Recall-Anlass; mehr dazu auf Ambulante Pflegedienste.

Brief, E-Mail, SMS, Telefon

Welcher Kanal eignet sich für den Recall?

Der Brief ist ohne Einwilligung zulässig, kostet aber Porto und Zeit. E-Mail und SMS sind schnell und günstig, brauchen aber die ausdrückliche Einwilligung. Der Anruf bei Patienten ist als Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig. In der Praxis bewährt sich E-Mail mit Einwilligung als Standard und der Brief für Patienten ohne Einwilligung.

Warum der Brief nicht ausgedient hat: Für Patienten, die keiner E-Mail zugestimmt haben, bleibt der Brief der einzige Weg, der keine Einwilligung braucht, solange sie nicht widersprochen haben. Ein Standardbrief kostet 0,95 Euro Porto. Wer 200 solcher Patienten hat, zahlt 190 Euro Porto für eine Erinnerungsrunde, und jede gebuchte Kontrolle ist ein Patient, der nicht zur Konkurrenz wechselt.

Wie Briefe an Menschen aufgebaut sind, die die Praxis noch nicht kennen, beschreibt Neukunden anschreiben.

Belege

Quellen und Stand.

  • § 22 SGB V: § 22 Abs. 1 SGB V: Versicherte zwischen dem vollendeten sechsten und achtzehnten Lebensjahr können sich einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen
  • § 55 SGB V: § 55 Abs. 1 SGB V: Festzuschuss 60 Prozent, 70 Prozent bei regelmäßigen Untersuchungen in den letzten fünf Jahren, 75 Prozent bei zehn Jahren ohne Unterbrechung
  • Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheits-Check-up: 18 bis 34 Jahre einmalig, ab 35 Jahren alle drei Jahre
  • § 7 UWG: § 7 UWG: Abs. 1 (erkennbar unerwünschte Werbung), Abs. 2 Nr. 1 (Telefon gegenüber Verbrauchern nur mit ausdrücklicher Einwilligung) und Nr. 2 (elektronische Post nur mit ausdrücklicher Einwilligung)
  • Bundesgerichtshof: BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17: Eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail ist Direktwerbung

Stand: 23. September 2026. Die Einordnung von Erinnerungen ist unsere Lesart und ersetzt keine Rechtsberatung. Porto Standardbrief 0,95 Euro laut Bundesnetzagentur seit 2025.

FAQ

Häufige Fragen zum Recall-System.

Was ist ein Recall-System in der Zahnarztpraxis?+
Ein fester Ablauf, der Patienten automatisch an die fällige Kontrolle oder Prophylaxe erinnert. Für 6- bis 17-Jährige sieht § 22 Abs. 1 SGB V eine zahnärztliche Vorsorge je Kalenderhalbjahr vor; Erwachsene sichern mit einer Kontrolle je Kalenderjahr den Bonus auf den Festzuschuss nach § 55 SGB V. Das System erinnert zum passenden Zeitpunkt, mit Einwilligung per E-Mail oder SMS, sonst per Brief.
Wie oft sollte eine Praxis an Termine erinnern?+
Einmal zum fälligen Termin und einmal zwei Wochen später, wenn keine Buchung kam. Danach nicht mehr bis zum nächsten Intervall. Das ist eine Hausregel aus unserer Arbeit, kein Gesetz; mehr Erinnerungen bringen nach unserer Erfahrung keine zusätzlichen Termine, aber Abmeldungen.
Brauche ich für Recall-Mails eine Einwilligung?+
Für reine Terminerinnerungen an einen vereinbarten Termin nach unserer Lesart nicht, für alles, was eine weitere Leistung empfiehlt, ja. Weil die Grenze fließend ist, empfehlen wir die Einwilligung für jede Erinnerung per E-Mail oder SMS, eingeholt beim Erstkontakt mit eigenem Häkchen und Bestätigungsmail.
Darf ich Patienten per SMS an die Vorsorge erinnern?+
Mit Einwilligung ja. Werbung per SMS fällt wie die E-Mail unter § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und braucht die vorherige ausdrückliche Einwilligung. In die SMS gehören der Name der Praxis und der Anlass, kein Befund.
Darf eine Praxis Patienten anrufen, um an die Vorsorge zu erinnern?+
Als Werbung nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, weil Patienten Verbraucher sind (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Holen Sie die Einwilligung für Anrufe getrennt von der für E-Mails ein. Für Terminabsagen und Rückfragen zu einer laufenden Behandlung gilt das nicht.
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