Arbeits-, Familien-, Erb-, Bau-, Verkehrs-, Medizin- oder Gesellschaftsrecht: Wer als Fachanwalt überregional Mandate gewinnen will, braucht mehr als ein Google-Profil. Er braucht eine Anfragestrecke, die Anliegen sortiert, Erstberatungen terminiert und Mandanten hält, dazu eine Liste, die bei neuen Anlässen (Gesetzesänderung, Frist, Urteil) automatisch informiert.
Kostenlose Rechtsfragen per Mail, Anliegen außerhalb des Fachgebiets, Mandanten ohne Rechtsschutz und Budget. Zeit der Anwälte, die niemand bezahlt.
Nach Abschluss des Mandats endet die Beziehung. Dabei entstehen Folgeanliegen, Empfehlungen und Anlässe laufend.
Empfehlungen tragen nur bis zur Stadtgrenze; die Spezialisierung würde bundesweit Mandate tragen.
Voreingestellt mit typischen Werten für Rechtsanwälte & Kanzleien. Ziehen Sie die Regler auf Ihre Zahlen.
Kostenfrei · 20 Minuten · kein Mandatszwang
Sie bekommen die Rechnung mit Ihren Werten, die offengelegten Annahmen und den Reaktivierungsplan, den wir selbst fahren, als Mail. Kein Termin nötig, keine Warteschleife.
Kostenlose Rechtsfragen per Mail, Anliegen außerhalb des Fachgebiets, Mandanten ohne Rechtsschutz und Budget. Nach Mandatsende endet die Beziehung, und Empfehlungen tragen nur bis zur Stadtgrenze.
Anliegen-Filter auf der Landingpage (Rechtsgebiet, Frist, Rechtsschutz, Bereitschaft zur kostenpflichtigen Erstberatung), Terminierung durch das Sekretariat nach Skript, Anlass-Sequenzen zu Gesetzesänderungen und Urteilen je Rechtsgebiet.
Mandatsarten nach Wert und Aufwand, Anfragewege, Annahmequote, Reaktionszeit. Mandantenbestand nach Rechtsgebiet und Anlass.
Gesetzesänderungen, Fristen, Urteile je Rechtsgebiet, Mandanten-Updates, Empfehlungs-Mails, Tag-Übergabe ans Sekretariat.
„Abfindung Kündigung“, „Erbauseinandersetzung“: Meta-Retargeting mit Aufklärungs-Content, Landingpage mit Anliegen-Filter.
Honorar-Transparenz, Sekretariats-Skript, Video-Mandate bundesweit, Kapazität je Anwalt im Blick.
Kein Kundenfall, sondern eine nachvollziehbare Rechnung mit denselben Annahmen wie im Rechner.
| Position | Szenario A · 2 % | Szenario B · 4 % |
|---|---|---|
| Kontakte im Bestand | 1.200 | 1.200 |
| Erreichbar (80 %) | 960 | 960 |
| Quote nach Reaktivierung | 2 % | 4 % |
| Reaktivierte Mandate p. a. | 19 | 38 |
| Ø Wert je Abschluss | 2.500 € | 2.500 € |
| Zusatzumsatz p. a. | 48.000 € | 96.000 € |
| Zusatzumsatz p. M. | 4.000 € | 8.000 € |
Vorher: 1.200 Kontakte liegen im System, werden nicht angesprochen und bringen aus dem Bestand 0 €. Nachher: Im Szenario A entstehen 19 zusätzliche Mandate im Jahr, das sind 48.000 € Zusatzumsatz, ohne einen Euro Werbebudget. Szenario B zeigt, was bei 4 % möglich ist.
Beispielszenario: Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, keine Kundendaten, keine Ergebniszusage. Ihre Zahlen rechnen wir im Audit mit Ihrem Export nach.
Eigene Werte einsetzenMit Werbung, die informiert, statt eine bestimmte Person in einer bestimmten Sache anzusprechen. § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. § 6 Abs. 1 BORA in der Fassung vom 1. Dezember 2025 setzt daneben: nicht unsachlich, nicht unlauter, nicht irreführend, und in diesen Grenzen ist auch die Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig.
Die beiden Fundstellen sind unterschiedlich alt, und genau darin liegt die Grenze. Das Gesetz führt den Einzelfall weiter im Wortlaut, die Satzung der Anwaltschaft hat ihn am 1. Dezember 2025 in das Sachlichkeits- und Lauterkeitsgebot überführt. Was praktisch bleibt: Ein Text, der ein Rechtsgebiet, einen Ablauf, eine Frist oder eine Kostenfolge erklärt, ist Information. Eine Ansprache, die einen namentlich bekannten Betroffenen in einer laufenden Sache zum Mandat drängt, ist es nicht. Wo eine konkrete Maßnahme dazwischen liegt, entscheidet die zuständige Rechtsanwaltskammer, nicht die Agentur.
Enger wird es bei § 6 Abs. 2 BORA: Werbung mit Mandaten oder mit Mandantinnen und Mandanten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig, auch wenn die Mandatsbeziehung nicht mehr der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Damit fällt der erzählte Fall als Werbemittel aus, solange keine Einwilligung vorliegt, und mit ihm die Referenzliste mit Namen. Übrig bleibt der anonymisierte Ablauf, die Modellrechnung mit offenen Annahmen und die Erklärung des Rechtsgebiets. Genau darauf sind die Anzeigen und Zielseiten in Performance Marketing und Ads ausgelegt.
Als Modellrechnung: 100 Klicks im Monat zu 21,47 Euro ergeben 2.147 Euro Werbebudget im Monat und 25.764 Euro im Jahr, dazu kommt die Arbeitszeit. 21,47 Euro ist der Gebotspreis für einen Klick im oberen Seitenbereich auf die Suchanfrage „kanzlei marketing“, also der Preis, zu dem Anbieter um Kanzleien werben, und kein Honorar; für „anwalt marketing“ ruft der Keyword-Planer 15,69 Euro auf (eigenes Google-Ads-Konto, Stand 6. September 2026).
Was ein solches Budget trägt, entscheidet die Kette dahinter, und deren Annahmen gelten auf dieser Domain überall gleich: 3 Prozent der Besucher senden das Formular ab, 60 Prozent der Anfragen werden zum Termin, 30 Prozent der Termine zum Mandat. Aus 21,47 Euro Gebot je Klick werden damit 716 Euro je Anfrage, 1.193 Euro je Erstberatung und 3.976 Euro je Mandat. Dem steht in der Modellrechnung dieser Seite ein angenommener Mandatswert von 2.500 Euro gegenüber. Unter diesen Annahmen trägt der bezahlte Weg sich nicht: Er rechnet sich erst, wenn ein Mandat mehr als 3.976 Euro einbringt. Nachrechnen lässt sich das im Cost-per-Lead-Rechner.
Nach oben begrenzt dieses Budget nicht der Preis, sondern die Menge. „kanzlei marketing“ und „anwalt marketing“ liegen beide bei 10 bis 100 Suchanfragen im Monat (Keyword-Planer, Stand 6. September 2026). Diese beiden Suchanfragen geben 100 Klicks im Monat also gar nicht her. Das Budget einer Kanzlei verteilt sich auf die Anliegen aus ihren Rechtsgebieten, und dafür liegt der Korridor der Gebotspreise im eigenen Konto zwischen 7,77 und 41 Euro je Klick (Stand 22.08.2026). Wie viel ein Monat davon verträgt, rechnet der Werbebudget-Rechner aus Umsatzziel und Abschlussquote zurück.
Weil der Weg zur Anfrage sieben Stationen hat und jede einzelne ihn beenden kann: Suchanfrage, Treffer in der Ergebnisliste, Klick, Seite, Formular, Absenden, Rückruf. Auf unserer eigenen Domain endet er zwischen Treffer und Klick, und zwar vollständig: 911 Impressionen in 28 Tagen, kein einziger Klick, Durchschnittsposition 49,9 (Google Search Console, Stand 6. September 2026). Welche Station es in Ihrer Kanzlei ist, zeigt erst die Messung.
Position 49,9 ist die fünfte Ergebnisseite. Eine Kanzleiwebsite, die dort steht, ist nicht unsichtbar, sondern unerreichbar: Sie wird eingeblendet und nicht angeklickt. Das ist ein Positions- und Titelproblem und wird nicht dadurch besser, dass der Text ein weiteres Mal umformuliert wird. Ablesbar ist es in der Search Console an der Kombination viele Impressionen, null Klicks. Die andere Kombination, Klicks ohne Formularabsendung, zeigt in die entgegengesetzte Richtung. Welche der beiden bei Ihnen vorliegt, trennt der Potential & Process Audit als Erstes.
Die zweite Abbruchstelle liegt zwischen Seite und Formular, und die haben wir an der eigenen Domain gemessen. Am 6. September 2026 lag der wichtigste Handlungsknopf auf einem iPhone bei 922 Pixeln und damit unter der Falz, und 138 Verweise sprangen auf einen Anker 1.500 Pixel unterhalb des Formulars. Beides ist behoben. Für eine Kanzlei heißt das: Ein Feld des Anfrageformulars muss auf dem Telefon zu sehen sein, ohne dass jemand scrollt. Was zwischen Klick und Anfrage sonst noch verlorengeht, steht in Google Ads bringen keine Anfragen.
Eine eigene Seite je Fachgebiet ist der Weg dahin, nicht eine Liste von Rechtsgebieten auf der Kanzleiseite. Sie trägt einen Suchbegriff im Title und in der H1, darunter Anlass, Ablauf, Fristen, Kosten und ein Formular für genau dieses Anliegen. Der Grund für den Zuschnitt ist die Regel ein Suchbegriff gleich eine Seite: Zwei eigene Seiten zum selben Begriff geben die Auswahl an Google ab, statt sie selbst zu treffen.
Google beschreibt den Vorgang in seiner Suchdokumentation als Kanonisierung: Die Signale ähnlicher oder duplizierter Seiten werden auf eine bevorzugte URL zusammengefasst, und wer keine angibt, überlässt die Wahl der Suchmaschine, die dann selbst bestimmt, welche Version sie als kanonisch führt. Für eine Kanzlei mit vier Rechtsgebieten heißt das vier Seiten mit vier Titeln, nicht eine Seite mit vier Absätzen. Welche Begriffe dabei auf welche Seite gehören und wie die Anzeigen darauf ausgerichtet werden, steht auf SEO und Suchmaschinenoptimierung.
Was auf einer solchen Seite stehen darf, ist berufsrechtlich vorgezeichnet. § 7 Abs. 1 BORA lässt die Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit nur zu, wenn den eigenen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisbar sind, erworben in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise; qualifizierende Zusätze verlangen zusätzlich theoretische Kenntnisse und eine Tätigkeit in erheblichem Umfang. Ob eine Formulierung diese Schwelle hält und ob sie mit einer Fachanwaltsbezeichnung verwechselbar ist, beurteilt die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Über den Wert je Mandat statt über die Zahl der Mandate. Die Modellrechnung dieser Seite geht von 1.200 Kontakten aus, davon 80 Prozent erreichbar, also 960, und bei 2 Prozent Quote von 19,2 reaktivierten Mandaten im Jahr, in der Tabelle auf 19 gerundet, die bei 2.500 Euro Durchschnittswert 48.000 Euro ergeben. Bei doppeltem Mandatswert, 5.000 Euro, stehen dieselben 96.000 Euro auf der Rechnung wie in Szenario B, dort aber mit 38 Akten.
Der Hebel setzt vor dem ersten Gespräch an, bei der Vergütung. § 34 Abs. 1 RVG sagt, dass der Rechtsanwalt für eine Beratung auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll; fehlt sie und ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung höchstens 250 Euro und für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro. Eine Kanzlei, die ihren Durchschnittswert je Mandat anheben will, entscheidet das an dieser Stelle und nicht in der Anzeige. Ob eine konkrete Gebührenvereinbarung berufsrechtlich zu beanstanden ist, entscheidet die zuständige Rechtsanwaltskammer; dieser Absatz ist keine Rechtsberatung. Welchen Betrag die Gewinnung eines solchen Mandats überhaupt kosten darf, rechnet der Kundenwert-Rechner aus Jahreswert, Dauer und Deckungsbeitrag.
Danach kommt die Auswahl. Welche Anliegen bis zum Partner durchgehen, entscheidet der Anliegen-Filter, den der Workflow weiter oben auf dieser Seite beschreibt; er hält die Anfragen zurück, die Stunden kosten und nichts tragen. Wer die Erstberatung von vornherein kostenpflichtig stellt, sortiert vor dem Termin und nicht danach. Die Annahmen der Rechnung darüber sind austauschbar und keine Ergebniszusage; den Bestand selbst hebt die automatisierte Kunden-Reaktivierung mit Anlass-Sequenzen statt mit Werbebudget.
Stand: 7. September 2026. Zahlen aus dem eigenen Google-Ads-Keyword-Planer-Konto sind im Text als solche gekennzeichnet.
Wir arbeiten bundesweit und in der Schweiz. Die Regionen unten steuern wir als eigene Märkte aus, ausgewählt nach Kaufkraft und Bestandsdichte.
20 Minuten, Ihre Zahlen, ein klares Ergebnis. Kostenfrei, ohne Mandatszwang.