Ratgeber · Praxis · Selbstzahler und Privatleistungen

Privatpatienten gewinnen: was eine Praxis bewerben darf und wo der Weg zum Termin abreißt.

Mehr Selbstzahler kommen über Sichtbarkeit für eine einzelne Leistung, nicht über Praxiswerbung. Das Suchwort privatpatienten gewinnen zeigt 10 bis 100 Anfragen im Monat bei 1,80 bis 11,75 Euro Klickpreis (eigenes Keyword-Planer-Konto, erhoben am 6. September 2026). Den Rahmen setzen das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer. Beides steht hier mit Fundstelle.

Stand: 7. September 2026HWG und Berufsordnung mit FundstelleModellrechnung zum Nachrechnen
Die kurze Antwort

Wie kommt eine Praxis an mehr Privatpatienten?

Über eine eigene Seite je Leistung, nicht über eine Seite über die Praxis. Wer eine Behandlung sucht, tippt die Leistung ein und nicht den Namen der Praxis. Die Seite muss Ablauf, Dauer, Voraussetzungen und Kosten nennen und einen Weg zum Termin anbieten, der ohne Telefonat zu den Sprechzeiten auskommt.

Diese Seite beschreibt den Rahmen und den Weg, sie verkauft nichts. Was wir als Leistung daraus bauen, steht auf Praxismarketing für Fachärzte und Privatkliniken, die Fachgebiete darunter zum Beispiel auf Zahnärzte. Wie der Kontakt zu bestehenden Patienten rechtlich sauber läuft, steht im Ratgeber E-Mail-Marketing und DSGVO. Hier geht es um die drei Hebel davor.

Erstens die Leistung statt der Praxis. Eine Selbstzahlerleistung ist eine ärztliche Leistung, die der Patient selbst bezahlt, weil kein Kostenträger sie übernimmt. Gesucht wird sie unter ihrem Namen und ihrem Beschwerdebild, nicht unter dem Namen der Praxis. Eine Seite je Leistung ist deshalb kein Marketingtrick, sondern die Antwort auf die Frage, die tatsächlich gestellt wird.

Zweitens der Preis im Text. Wer die Kosten verschweigt, bekommt Anrufe von Leuten, die nach dem Preis fragen, und keine Termine. Der Kostenrahmen gehört auf die Seite, die Pflicht zur Kosteninformation in Textform aus § 630c Abs. 3 BGB kommt ohnehin vor der Behandlung.

Drittens der Weg zum Termin. Zwischen Interesse und Termin liegen in den meisten Praxen vier Hürden, die alle nichts mit Werbung zu tun haben. Sie stehen weiter unten in der Tabelle, samt der Zahl, an der man sie erkennt.

Der Rahmen

Was darf eine Praxis bewerben, und was nicht?

Sachliche berufsbezogene Information ist erlaubt, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist untersagt (§ 27 Abs. 2 und 3 MBO-Ä). Das Heilmittelwerbegesetz verbietet zusätzlich, einen Erfolg mit Sicherheit in Aussicht zu stellen (§ 3 Nr. 2 HWG). Was daraus im Einzelfall folgt, entscheidet die zuständige Landesärztekammer.

FallEinordnungFundstelleWas das im Alltag bedeutet
Sachliche berufsbezogene Information über eine Leistungzulässig§ 27 Abs. 2 MBO-ÄAblauf, Dauer, Voraussetzungen, Nachsorge und Kosten beschreiben, in ruhiger Sprache
Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbungunzulässig§ 27 Abs. 3 Satz 2 MBO-Äkeine Rangaussagen über andere Praxen, keine Steigerungsformen, keine Gegenüberstellung mit Kollegen
Einen Erfolg mit Sicherheit in Aussicht stellenunzulässig§ 3 Nr. 2 Buchstabe a HWGkeine Quoten, keine Garantien, keine Formulierung, die Sicherheit suggeriert
Vorher-Nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeitunzulässig§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWGbetrifft den Anwendungsbereich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c HWG, nicht jede Fachrichtung
Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben und Hinweise daraufeingeschränkt§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWGuntersagt, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgen
Wiedergabe von Krankengeschichteneingeschränkt§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HWGnicht in missbräuchlicher oder irreführender Weise und nicht so ausführlich, dass sie zur falschen Selbstdiagnose verleitet
Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeitunzulässig§ 27 Abs. 3 Satz 4 MBO-Ätrifft Kooperationen, Produktempfehlungen und Verkaufsangebote in der Praxis
Ankündigung von Bezeichnungen, Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunktenzulässig mit Bedingung§ 27 Abs. 4 und 5 MBO-Änur, wenn die Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausgeübt wird; die Kammer kann Unterlagen dazu verlangen
Schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten vor BehandlungsbeginnPflicht§ 630c Abs. 3 Satz 1 BGBgreift, sobald die vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist
Abweichende Gebührenhöhe mit dem Zahlungspflichtigen vereinbarenzulässig mit Form§ 2 Abs. 1 und 2 GOÄpersönliche Absprache im Einzelfall, vor der Leistung, in einem Schriftstück, mit Abdruck für den Zahlungspflichtigen

Die Tabelle ist keine Rechtsberatung und keine abschließende Aufzählung. Sie nennt zu jedem Fall die Fundstelle, damit Sie im Volltext nachlesen können. Die (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer ist ein Muster; verbindlich ist die Berufsordnung der Landesärztekammer, in deren Bereich Sie tätig sind, und sie kann abweichen. Nach § 27 Abs. 6 MBO-Ä kann die Kammer die Unterlagen verlangen, mit denen Sie eine Ankündigung belegen.

Der Weg zum Termin

Woran scheitert die Terminvereinbarung am häufigsten?

An der Lücke zwischen Interesse und Termin. Der Interessent liest abends, das Telefon ist morgens besetzt, das Formular fragt zwölf Felder ab, und die Antwort kommt am übernächsten Tag. Jeder dieser vier Punkte ist messbar, und jeder lässt sich ohne zusätzliches Werbebudget verändern. Die Reihenfolge der sechs Schritte steht in der Tabelle darunter.

SchrittWas der Interessent tutWo es üblicherweise abreißtMessgröße (Anzahl / % / Stunden)
1 · Suchetippt die Leistung ein, nicht den Namen der Praxises gibt eine Seite über die Praxis, aber keine über die LeistungImpressionen je Leistung (Anzahl je Monat)
2 · Seitesucht Ablauf, Dauer, Voraussetzungen und Kostendie Kosten fehlen, deshalb bleibt der Anruf ausAbsprungrate der Leistungsseite (Prozent)
3 · Kontaktwill einen Termin, kein Beratungsgespräch über den Terminein Formular mit zwölf Feldern oder nur eine Rufnummer zu den SprechzeitenFormularquote (Prozent der Sitzungen)
4 · Antwortwartet und fragt in der Zwischenzeit woanders ander Rückruf kommt am übernächsten Tag oder gar nichtZeit bis zur ersten Antwort (Stunden)
5 · Terminerscheint oder erscheint nichtkeine Erinnerung, keine schriftliche Kostenaussage vorabAnteil wahrgenommener Termine (Prozent)
6 · Aufklärung und Vereinbarungunterschreibt oder springt an dieser Stelle abdie Kosteninformation nach § 630c Abs. 3 BGB und die Vereinbarung nach § 2 GOÄ kommen zu spätAnteil mit schriftlicher Vereinbarung (Prozent)

Die sechs Schritte sind der Weg, den ein Interessent tatsächlich geht. Messen Sie ihn von hinten: Fangen Sie bei Schritt 5 und 6 an, weil dort die Termine verloren gehen, die schon vereinbart waren. Erst danach lohnt es sich, mehr Menschen in Schritt 1 zu schicken.

Die Auswahl

Welche Leistung bringt zuerst Selbstzahler?

Die, die schon nachgefragt wird und die im Haus ohne neue Geräte machbar ist. Prüfen Sie drei Größen je Leistung: wie oft sie im letzten Jahr abgerechnet wurde, wie viele Stunden sie im Kalender belegt und wie oft am Telefon danach gefragt wurde. Die Leistung mit der größten Lücke zwischen Nachfrage und Sichtbarkeit kommt zuerst.

Nicht die mit dem höchsten Honorar, sondern die mit der größten Lücke zwischen vorhandener Nachfrage und vorhandener Sichtbarkeit. Drei Größen liegen dafür bereits im Haus: die Zahl der Abrechnungen dieser Leistung im letzten Jahr, die Stunden, die sie im Kalender belegt, und die Zahl der Anrufe, in denen danach gefragt wurde.

Zwei Filter kommen dazu. Der erste ist die Kapazität: Eine Leistung, für die kein Termin frei ist, erzeugt nur Ärger an der Anmeldung. Der zweite ist der Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes. Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit gelten nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c und § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG zusätzliche Verbote, und Werbemaßnahmen, die sich überwiegend an Kinder und Jugendliche richten, sind dort ausdrücklich untersagt.

Beginnen Sie mit einer einzigen Leistung. Eine Seite, ein Formular, eine Kennzahlenzeile. Erst wenn diese eine Strecke trägt, kommt die zweite dazu.

Die Modellrechnung

Was kostet eine Anfrage für eine Selbstzahlerleistung?

Das hängt am Trichter, nicht am Klickpreis allein. In der Modellrechnung unten braucht eine Praxis rund 567 Sitzungen auf der Leistungsseite im Monat, um auf acht wahrgenommene Selbstzahler-Termine zu kommen. Über Suchanzeigen kostet dieser Monat bei 1,80 bis 11,75 Euro je Klick zwischen 1.021 und 6.662 Euro. Alle Quoten darin sind gesetzt.

PositionWert (Anzahl / % / €)Annahme oder Quelle
Wahrgenommene Selbstzahler-Termine, Ziel8 je MonatSetzung der Modellrechnung
Anteil wahrgenommener Termine85 ProzentAnnahme, keine Messung
Vereinbarte Termine10 je Monat8 geteilt durch 0,85, aufgerundet
Anteil der Anfragen, aus denen ein Termin wird60 ProzentAnnahme, Rechengröße des Projekts
Anfragen über das Formular17 je Monat10 geteilt durch 0,60, aufgerundet
Formularquote der Leistungsseite3 ProzentAnnahme, Rechengröße des Projekts
Sitzungen auf der Leistungsseite567 je Monat17 geteilt durch 0,03
Klickpreis oben, Korridor1,80 bis 11,75 €eigenes Keyword-Planer-Konto, Stand 06.09.2026, für das Suchwort privatpatienten gewinnen
Klickbudget, wenn jede Sitzung gekauft wird1.021 bis 6.662 € je Monat567 mal 1,80 und 567 mal 11,75
Klickkosten je vereinbartem Termin102 bis 666 €Klickbudget geteilt durch 10 Termine

Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, rückwärts gerechnet vom Ziel zur nötigen Sichtbarkeit. Alle Quoten darin sind gesetzt, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt; sie sind keine Erwartung und keine Zusage. Ihre eigenen Werte stehen im Terminbuch und in der Abrechnung. Der Klickpreis-Korridor gilt für das Suchwort privatpatienten gewinnen, also für ein Wort aus dem Praxismarketing und nicht für die Suchbegriffe Ihrer Patienten; er zeigt die Größenordnung, nicht Ihren Preis. Nachrechnen mit den eigenen Zahlen geht im Funnel-Rechner und im Cost-per-Lead-Rechner.

Was diese Rechnung zeigt. Der Hebel liegt nicht im Klickpreis, sondern in den beiden Divisoren. Steigt die Formularquote von drei auf sechs Prozent, halbiert sich die nötige Sichtbarkeit von 567 auf 284 Sitzungen, ohne dass ein Euro mehr fließt. Steigt der Anteil wahrgenommener Termine, sinkt die Zahl der Termine, die überhaupt vereinbart werden müssen.

Deshalb steht die Checkliste weiter unten in dieser Reihenfolge: erst Seite, Formular und Antwortzeit, dann Reichweite. Wer die Reihenfolge dreht, kauft Sitzungen für einen Trichter, der sie nicht hält.

Die Kennzahlen

Wie messe ich, ob die Maßnahme wirkt?

An vier Zahlen, die alle in der Praxis liegen: Anfragen je Leistung, Zeit bis zur ersten Antwort, Anteil der Anfragen mit Termin und Anteil der Termine, die wahrgenommen werden. Der Honorarumsatz je Leistung kommt aus der Abrechnung. Klicks, Reichweite und Follower gehören nicht dazu, weil sie keinen Termin erzeugen.

KennzahlEinheit (Anzahl / % / Stunden / €)Woher sie kommtWas sie beantwortet
Anfragen je LeistungAnzahl je MonatFormular und Telefonnotiz, getrennt nach Leistung erfasstob die Sichtbarkeit überhaupt ankommt
Zeit bis zur ersten AntwortStundenZeitstempel der Anfrage gegen Zeitstempel der Antwortob die Anmeldung der Engpass ist
Anteil der Anfragen mit TerminProzentvergebene Termine geteilt durch Anfragen, je Leistungob das Gespräch am Tresen trägt
Anteil wahrgenommener TermineProzentwahrgenommene geteilt durch vergebene Termineob Erinnerung und Kostenaussage fehlen
Honorarumsatz je LeistungEuro je MonatAbrechnung, nicht Schätzungob sich der Aufwand trägt

Fünf Zahlen, eine Zeile je Monat, je Leistung getrennt. Ohne diese Trennung sagt der Gesamtumsatz nichts darüber, ob die eine Seite wirkt, die Sie gebaut haben. Patientenbezogene Daten gehören nicht in diese Zeile; gezählt werden Vorgänge, keine Personen.

Checkliste

Checkliste vor der ersten Selbstzahler-Strecke.

Acht Schritte in der Reihenfolge, in der sie wirken. Die ersten sieben kosten Arbeitszeit und kein Werbebudget. Erst wenn sie stehen, lohnt sich der achte, weil dann jede zusätzliche Sitzung auf eine Seite trifft, die den Interessenten bis zum Termin trägt.

  • Eine Leistung auswählen, die im Haus ohne neue Geräte machbar ist und im letzten Jahr bereits abgerechnet wurde
  • Den Werbetext an § 27 MBO-Ä und §§ 3 und 11 HWG halten und im Zweifel bei der zuständigen Landesärztekammer nachfragen
  • Eine eigene Seite je Leistung anlegen, mit Ablauf, Dauer, Voraussetzungen, Nachsorge und Kostenrahmen
  • Das Formular auf die Felder kürzen, die für die Terminvergabe wirklich nötig sind
  • Eine Antwortzeit festlegen und namentlich zuordnen, damit die Anfrage nicht am Tresen liegen bleibt
  • Die Kosteninformation nach § 630c Abs. 3 BGB als Vorlage bereitlegen, nicht erst im Behandlungszimmer schreiben
  • Die Vereinbarung nach § 2 Abs. 2 GOÄ vorbereiten, mit Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz und Betrag
  • Die fünf Kennzahlen aus der Tabelle monatlich in eine Zeile schreiben, bevor Werbebudget fließt
Belege

Quellen und Stand.

  • Erlaubte Information und berufswidrige Werbung: § 27 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Bundesärztekammer, Fassung des Beschlusses des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026, abgerufen am 7. September 2026. Die Bekanntmachung stellt selbst klar, dass die Musterberufsordnung Rechtswirkung erst entfaltet, wenn sie von der Kammerversammlung einer Ärztekammer als Satzung beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.
  • Irreführende Werbung, insbesondere das Versprechen eines sicheren Erfolgs: § 3 HWG, abgerufen am 7. September 2026.
  • Verbote für die Werbung außerhalb der Fachkreise, darunter Vorher-Nachher-Darstellungen bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen, Empfehlungsschreiben und Krankengeschichten: § 11 HWG, abgerufen am 7. September 2026.
  • Pflicht zur Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform vor Behandlungsbeginn: § 630c Abs. 3 BGB, abgerufen am 7. September 2026.
  • Form der Vereinbarung über eine abweichende Gebührenhöhe: § 2 GOÄ, abgerufen am 7. September 2026.

Stand: 7. September 2026. Suchanfragen und Klickpreise für „privatpatienten gewinnen" (10 bis 100 Anfragen im Monat, 1,80 bis 11,75 Euro Klickpreis oben) stammen aus dem eigenen Google-Ads-Keyword-Planer-Konto, Deutschland, erhoben am 6. September 2026. Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall zulässig ist, entscheidet die zuständige Landesärztekammer auf Grundlage ihrer eigenen Berufsordnung.

FAQ

Häufige Fragen zu Privatpatienten und Selbstzahlerleistungen.

Wie kommt eine Praxis an mehr Privatpatienten?+
Über eine eigene Seite je Leistung statt einer Seite über die Praxis. Wer eine Behandlung sucht, tippt die Leistung ein und nicht den Namen der Praxis. Die Seite nennt Ablauf, Dauer, Voraussetzungen und Kosten und bietet einen Weg zum Termin, der ohne Anruf zu den Sprechzeiten auskommt.
Was darf eine Praxis bewerben, und was nicht?+
Sachliche berufsbezogene Information ist erlaubt, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist untersagt (§ 27 Abs. 2 und 3 MBO-Ä). Das Heilmittelwerbegesetz verbietet zusätzlich, einen Erfolg mit Sicherheit in Aussicht zu stellen (§ 3 Nr. 2 HWG). Verbindlich ist immer die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer, nicht das Muster.
Sind Vorher-Nachher-Bilder auf der Praxiswebsite erlaubt?+
Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des Körpers ohne medizinische Notwendigkeit verbietet § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG die Werbung mit der vergleichenden Darstellung des Körperzustandes vor und nach dem Eingriff. Ob eine Darstellung darunter fällt, hängt am Anwendungsbereich des § 1 HWG und am Einzelfall.
Muss ich Patienten vor einer Selbstzahlerleistung schriftlich über die Kosten informieren?+
Nach § 630c Abs. 3 Satz 1 BGB besteht die Pflicht zur Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform, sobald die vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist. Eine abweichende Gebührenhöhe verlangt zusätzlich die Form aus § 2 Abs. 2 GOÄ: persönliche Absprache, vor der Leistung, in einem Schriftstück.
Woran scheitert die Terminvereinbarung am häufigsten?+
An der Lücke zwischen Interesse und Termin. Der Interessent liest abends, das Telefon ist morgens besetzt, das Formular fragt zwölf Felder ab, und die Antwort kommt am übernächsten Tag. Alle vier Punkte sind messbar und lassen sich ohne zusätzliches Werbebudget verändern.
Wie messe ich, ob mehr Sichtbarkeit für eine Leistung wirkt?+
An fünf Zahlen aus der Praxis: Anfragen je Leistung, Zeit bis zur ersten Antwort, Anteil der Anfragen mit Termin, Anteil wahrgenommener Termine und Honorarumsatz je Leistung aus der Abrechnung. Klicks, Reichweite und Follower gehören nicht dazu, weil sie keinen Termin erzeugen.
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