Heilpraktiker dürfen werben, aber enger als fast jede andere Branche. Das Heilmittelwerbegesetz untersagt unbelegte Wirkaussagen und Erfolgsversprechen (§ 3 HWG) sowie Werbung mit bestimmten Krankheiten, etwa Krebs oder Sucht (§ 12 HWG mit Anlage A). Weil Patienten in aller Regel selbst zahlen, ist die eigene Kartei mit Einwilligung das erste Werbemittel der Praxis.
„Hilft bei Migräne“, „stärkt das Immunsystem“, „ganzheitliche Heilung“: Wirkaussagen, die sich nicht belegen lassen, sind nach § 3 HWG irreführend. Wettbewerbsverbände und Mitbewerber mahnen genau solche Sätze ab. Das Risiko liegt selten in der Anzeige, meist in der eigenen Leistungsseite.
Die Serie ist abgeschlossen, der Patient fühlt sich besser und meldet sich erst wieder, wenn die Beschwerden zurück sind. Oft bei jemand anderem. Ohne Einwilligung für Erinnerungen und ohne festen Kontaktplan bleibt der wertvollste Bestand der Praxis ungenutzt.
Meta lehnt Anzeigen ab, die einem Menschen eine Erkrankung unterstellen, und OpenAI nimmt Gesundheitsleistungen außerhalb der USA grundsätzlich nicht an. Wer Anzeigen wie Werbetexte aus dem Printflyer formuliert, verliert Wochen mit abgelehnten Kampagnen.
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Sie bekommen die Rechnung mit Ihren Werten, die offengelegten Annahmen und den Reaktivierungsplan, den wir selbst fahren, als Mail. Kein Termin nötig, keine Warteschleife.
Jeder Patient zahlt selbst, und die Werbung ist enger begrenzt als in fast jeder anderen Branche. Die Kartei ist deshalb der wichtigste Kanal, aber nur mit Einwilligung nutzbar. Anzeigen tragen, wenn sie Methode, Ort und Termin nennen statt Beschwerden.
Einwilligung beim Erstkontakt, Tag nach Methode und letzter Behandlung, Erinnerung zum vereinbarten Kontrolltermin, saisonale Hinweise zu Kursen und Vorträgen, Stopp bei Buchung oder Abmeldung. Jeder Text wird vor dem Versand gegen HWG und Plattformrichtlinie geprüft.
Website, Profile und Flyer werden gegen § 3, § 11 und § 12 HWG gelesen. Was nicht hält, wird umformuliert, bevor ein Euro in Anzeigen fließt.
Beim Erstkontakt ein eigenes Häkchen für Erinnerungen, mit Bestätigungsmail und Nachweis. Ab dann wächst der nutzbare Bestand jeden Monat.
Anzeigen und Seiten beschreiben, was in der Praxis passiert, wie lange es dauert und was es kostet. Beschwerden werden nicht zugeschrieben.
Vorträge und Kurse mit Anmeldung bringen Kontakte mit Einwilligung, ohne Heilversprechen und ohne Plattformrisiko.
Kein Kundenfall, sondern eine nachvollziehbare Rechnung mit denselben Annahmen wie im Rechner.
| Position | Szenario A · 4 % | Szenario B · 6 % |
|---|---|---|
| Kontakte im Bestand | 600 | 600 |
| Erreichbar (80 %) | 480 | 480 |
| Quote nach Reaktivierung | 4 % | 6 % |
| Reaktivierte Behandlungsserien p. a. | 19 | 29 |
| Ø Wert je Abschluss | 400 € | 400 € |
| Zusatzumsatz p. a. | 7.680 € | 11.520 € |
| Zusatzumsatz p. M. | 640 € | 960 € |
Vorher: 600 Kontakte liegen im System, werden nicht angesprochen und bringen aus dem Bestand 0 €. Nachher: Im Szenario A entstehen 19 zusätzliche Behandlungsserien im Jahr, das sind 7.680 € Zusatzumsatz, ohne einen Euro Werbebudget. Szenario B zeigt, was bei 6 % möglich ist.
Beispielszenario: Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, keine Kundendaten, keine Ergebniszusage. Ihre Zahlen rechnen wir im Audit mit Ihrem Export nach.
Eigene Werte einsetzenErlaubt ist, was sachlich informiert: Methode, Ablauf, Dauer, Preis, Ausbildung, Öffnungszeiten. Unzulässig sind Wirkaussagen ohne Beleg, Erfolgsversprechen und Werbung mit den Krankheiten aus Anlage A zum HWG. Patientenstimmen sind erlaubt, solange sie nicht irreführen. Die Tabelle zeigt typische Sätze mit Einordnung und Fundstelle.
| Satz auf Website oder in der Anzeige | Einordnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Praxis für Naturheilkunde, Schwerpunkte Akupunktur und Ernährungsberatung, Termine nach Vereinbarung | erlaubt | sachliche Information |
| Erstgespräch 60 Minuten, 90 Euro | erlaubt | Preisangabe, sachlich |
| Akupunktur hilft bei Migräne | unzulässig, wenn die Wirkung nicht belegt ist | § 3 Nr. 1 HWG |
| Garantiert beschwerdefrei nach drei Sitzungen | unzulässig | § 3 Nr. 2 Buchst. a HWG |
| Begleitende Behandlung bei Krebs | unzulässig gegenüber Patienten | § 12 Abs. 2 HWG, Anlage A Nr. 2 |
| Raus aus der Alkoholsucht | unzulässig gegenüber Patienten | § 12 Abs. 2 HWG, Anlage A Nr. 3 |
| Patientenzitat: freundlich, kurze Wartezeit | erlaubt | § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG greift nicht |
| Ausführlicher Heilungsbericht mit Diagnose und Verlauf | riskant | § 11 Abs. 1 Nr. 3 HWG, § 3 HWG |
| Anzeigentext: Leiden Sie unter Migräne? | wird von Meta abgelehnt | Meta-Richtlinie zu persönlichen Merkmalen |
Einordnung nach dem Wortlaut der Normen, Stand 23. September 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft die Rechtsabteilung Ihres Berufsverbands.
Zuerst aus dem eigenen Bestand, dann über Veranstaltungen, zuletzt über Anzeigen. Patienten, die schon einmal da waren, kennen Methode und Praxis; sie brauchen einen Anlass, keine Überzeugung. Vorträge und Kurse bringen neue Kontakte mit Einwilligung. Anzeigen lohnen, wenn sie Methode, Ort und Termin nennen.
Die Reihenfolge folgt den Kosten. Ein Kontakt aus der Kartei kostet kein Klickgeld, ein Vortrag kostet einen Abend, eine Anzeige kostet für jeden Klick. Wer mit Anzeigen beginnt, bezahlt für Aufmerksamkeit, die im Bestand schon da ist.
Der Bestand ist allerdings nur so viel wert wie die Einwilligungen darin. Für Erinnerungen per E-Mail braucht es eine ausdrückliche Zustimmung, und bei Gesundheitsleistungen empfehlen wir sie ohne Ausnahme. Wer heute damit beginnt, hat in einem Jahr einen Bestand, der sich ohne Anzeigen ansprechen lässt.
Bei Anzeigen entscheidet der Text. Google zeigt Suchenden, die nach Methode und Ort fragen, eine Praxis in der Nähe; dafür braucht es eine Seite je Methode mit Ablauf, Dauer und Preis. Auf Meta tragen Veranstaltungen mit Datum besser als jede Beschreibung von Beschwerden, die die Plattform ohnehin ablehnt.
Weil Heilpraktikerleistungen fast immer selbst bezahlt werden und Patienten, die gute Erfahrungen gemacht haben, am ehesten wiederkommen oder jemanden mitbringen. Ein Rundschreiben an 600 Patienten mit Einwilligung kostet einen Nachmittag. Dieselbe Reichweite über Anzeigen kostet jeden Monat Budget, ohne dass die Menschen die Praxis kennen.
Die Modellrechnung auf dieser Seite geht von 600 Patienten der letzten zwei Jahre aus, von denen 80 Prozent erreichbar sind und 4 Prozent im Jahr für eine weitere Behandlungsserie zurückkommen. Bei 400 Euro je Serie sind das rund 7.680 Euro, ohne einen Euro Werbebudget. Die Werte sind Annahmen; im Audit rechnen wir mit Ihrer Kartei.
Wichtiger als die Zahl ist die Art der Ansprache. Eine Erinnerung an einen vereinbarten Kontrolltermin ist Service. Ein saisonaler Hinweis auf einen Kurs ist Werbung und braucht die Einwilligung. Ein Satz, der Beschwerden vorhersagt, ist in beiden Fällen falsch.
Wie ein Bestand vor der ersten Mail aufgeräumt wird, steht auf Kundenliste segmentieren; die Regeln zur Einwilligung auf E-Mail-Marketing und DSGVO.
Dieselben HWG-Regeln, dazu zwei Besonderheiten. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist nach § 1 Abs. 1 PsychThG Approbierten und Ärzten vorbehalten. Und Werbung für die Behandlung von Suchtkrankheiten ist nach § 12 Abs. 2 HWG mit Anlage A Nr. 3 untersagt, außer bei Nikotinabhängigkeit. Zulässig ist „Heilpraktiker für Psychotherapie“.
Die sektorale Erlaubnis für Psychotherapie erlaubt die Ausübung, nicht die geschützte Bezeichnung. Auf der Website, im Praxisschild und in Anzeigen muss erkennbar sein, dass die Tätigkeit auf der Heilpraktikererlaubnis beruht. Formulierungen wie „Praxis für Psychotherapie (HeilprG)“ sind verbreitet und klar.
Auf den Plattformen ist dieser Bereich besonders eng. OpenAI schließt Anzeigen neben Gesprächen über psychische Gesundheit ausdrücklich aus, und Meta lehnt Anzeigen ab, die einer Person eine psychische Belastung unterstellen. „Stress im Beruf? Vortrag am Donnerstag“ scheitert an dieser Regel, „Vortrag: Stressbewältigung im Berufsalltag, Donnerstag 19 Uhr“ nicht.
Für die Kartei gilt dasselbe wie in jeder Heilpraktikerpraxis: Erinnerungen nur mit Einwilligung, und bei psychotherapeutischer Begleitung besonders zurückhaltend im Ton.
Google und Meta ja, mit Auflagen; ChatGPT derzeit nicht. OpenAI untersagt Anzeigen für Gesundheitsleistungen außerhalb der USA grundsätzlich und schließt Wellness-Angebote mit unbelegten Gesundheitsaussagen aus (Stand 10. September 2026). Meta untersagt Anzeigen, die Erkrankungen unterstellen oder Gesundheitsdaten abfragen, ohne vorherige Erlaubnis.
Die Plattformrichtlinien sind strenger als das Gesetz, und sie werden automatisch durchgesetzt. Eine Anzeige, die rechtlich zulässig wäre, kann trotzdem abgelehnt werden, und ein Konto mit mehreren Ablehnungen wird eingeschränkt. Deshalb prüfen wir jeden Text gegen beide Ebenen, bevor er eingereicht wird.
Auf Meta heißt das konkret: keine Fragen nach Beschwerden, keine Formulierungen in der zweiten Person, die eine Diagnose nahelegen, keine Lead-Formulare, die Gesundheitsangaben abfragen. Was funktioniert, sind Termine, Kurse, Vorträge und die sachliche Vorstellung einer Methode. Mehr dazu auf Facebook- und Instagram-Werbung schalten.
Für ChatGPT gilt Stand September 2026: kein Zugang für Praxen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Was sich dort ändern kann und woran man es erkennt, steht auf ChatGPT Ads schalten.
Stand: September 2026. Zahlen aus dem eigenen Google-Ads-Keyword-Planer-Konto sind im Text als solche gekennzeichnet.
Wir arbeiten bundesweit und in der Schweiz. Die Regionen unten steuern wir als eigene Märkte aus, ausgewählt nach Kaufkraft und Bestandsdichte.
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