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Angebote nachfassen: in welchem Takt, mit welchem Satz und wo die Werbung beginnt.

Ein Angebot fassen Sie dreimal nach: an Tag 2, Tag 7 und Tag 21 nach dem Versand, bei 30 Tagen Annahmefrist nach § 148 BGB. Bleibt die Nachfassmail beim angefragten Angebot, ist sie nach unserer Lesart Teil der Vertragsanbahnung. Mit Gutschein, Umfrage oder anderer Leistung wird sie Werbung und braucht eine Einwilligung. Stand: 23. September 2026.

Stand: 23. September 20263 Kontakte in 21 Tagen16 Minuten je Angebot
Definition und Abgrenzung

Was heißt Angebote nachfassen?

Angebote nachfassen ist die geplante Wiederaufnahme eines verschickten Angebots, bis es angenommen, abgelehnt oder abgelaufen ist. Es ist keine Kaltakquise, denn der Interessent hat angefragt, und keine Reaktivierung, denn er war noch nie Kunde. Der Unterschied entscheidet über die Rechtsgrundlage: Die Anfrage trägt die Nachfrage zum Angebot, aber keinen Newsletter und kein zweites Produkt.

Diese Seite behandelt das verschickte Angebot, auf das noch keine Antwort kam. Wie Sie frühere Kunden wieder anschreiben, steht auf Kundenrückgewinnung: Anschreiben und 5-Mail-Plan; wann eine Werbemail eine Einwilligung braucht, auf E-Mail-Marketing, DSGVO und B2B. Die Nachfassung nach dem Beratungsgespräch in der ästhetischen Chirurgie hat eigene Regeln und steht auf Plastische Chirurgie.

Zeitpunkt (Tage nach Versand)KanalInhaltAufwand (Minuten)
Tag 0E-Mail mit dem AngebotAngebot, Annahmefrist, Name der Ansprechperson0
Tag 2E-MailEingang bestätigt? Eine Frage zum Umfang, kein Druck3
Tag 7Telefon, sonst E-MailOffene Punkte klären, Entscheidungsweg erfragen10
Tag 21E-MailHinweis auf die Frist, Bitte um ein Ja oder ein Nein3
Tag 30keinerFrist abgelaufen, Absagegrund erfassen, Vorgang schließen0

Der Takt ist eine Hausregel aus unseren Audits. Die Minuten sind Arbeitswerte für einen Kontakt mit vorbereitetem Text, nicht gemessen.

Tag 2, 7 und 21

Wann fasse ich ein Angebot nach, und wie oft?

Dreimal, an Tag 2, Tag 7 und Tag 21 nach dem Versand, und danach nicht mehr. Der erste Kontakt klärt den Eingang, der zweite die offenen Punkte und den Entscheidungsweg, der dritte die Entscheidung vor Ablauf der Frist. Das sind 16 Minuten Arbeit je Angebot. Der Takt ist eine Hausregel aus unseren Audits, kein Gesetz, und er endet spätestens beim ersten klaren Nein.

Was wir in Audits sehen: Angebote werden nicht abgelehnt, sie werden liegen gelassen. Der Interessent hat drei Angebote angefragt, zwei kommen, eines davon meldet sich wieder. Die Nachfassung entscheidet dann weniger über den Preis als darüber, wer überhaupt noch im Gespräch ist.

Tag 2 ist bewusst früh. Er prüft nur den Eingang und stellt eine Frage zum Umfang, damit ein Missverständnis nicht erst nach drei Wochen auffällt. Tag 7 ist das Gespräch: Wer entscheidet mit, was ist offen? Tag 21 liegt neun Tage vor Ablauf der Annahmefrist und bittet um ein Ja oder ein Nein. Danach schließen Sie den Vorgang. Ein vierter und fünfter Kontakt bringt nach unserer Erfahrung keine Aufträge mehr, sondern Verärgerung.

Drei Mustertexte

Was schreibe ich in die Nachfassmail?

Eine Frage, die sich in einem Satz beantworten lässt, und sonst nichts. Die Mail an Tag 2 fragt nach dem Eingang und dem Umfang, der Anruf an Tag 7 nach offenen Punkten und dem Entscheidungsweg, die Mail an Tag 21 nach einem Ja oder Nein vor Fristablauf. Kein Rabatt, keine zweite Leistung, keine Bewertungsbitte. Jede dieser Zugaben macht aus der Nachfrage eine Werbung.

Tag 2, E-Mail

Betreff: Ihr Angebot vom [Datum], ist alles angekommen?
Guten Tag Frau [Name], ich wollte sichergehen, dass unser Angebot bei Ihnen angekommen ist und vollständig lesbar war. Eine Frage vorab: Passt der Umfang so, wie wir ihn besprochen haben, oder fehlt Ihnen eine Position? Viele Grüße, [Name]

Tag 7, Telefon

„Frau [Name], ich rufe wegen unseres Angebots vom [Datum] an. Sind beim Lesen Fragen entstanden? Und wer entscheidet bei Ihnen außer Ihnen noch mit, damit ich die Antwort auch dorthin geben kann?“

Tag 21, E-Mail

Betreff: Angebot [Nummer], gültig bis [Datum]
Guten Tag Frau [Name], unser Angebot gilt noch bis [Datum]. Damit ich den Termin für Sie halten oder freigeben kann, genügt mir ein kurzes Ja oder Nein. Ein Nein hilft mir genauso, gern mit einem Satz zum Grund. Viele Grüße, [Name]

Keiner der drei Texte fragt „Haben Sie sich schon entschieden?“. Die Frage erzeugt Rechtfertigungsdruck, und die bequemste Antwort darauf ist Schweigen. Eine Frage zum Umfang oder zum Entscheidungsweg lässt sich dagegen in einem Satz beantworten. Wer die drei Termine nicht von Hand pflegen will, legt sie beim Versand als Folge in KlickTipp an und stoppt sie mit einem Tag, sobald eine Antwort kommt.

Die Grenze

Ab wann ist eine Nachfassmail Werbung?

Sobald sie mehr enthält als die Nachfrage zum angefragten Angebot. Eingang, Fragen und Frist gehören zur Vertragsanbahnung, die der Interessent selbst ausgelöst hat. Ein Gutschein, eine andere Leistung oder eine Bewertungsbitte machen die Mail zur Werbung, und die braucht nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine Einwilligung. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs genau zur Nachfassmail kennen wir nicht.

Was in der Mail stehtEinordnungGrundlage (Norm oder Urteil)
Nachfrage zum angefragten Angebot: Eingang, Fragen, FristVertragsanbahnung (unsere Lesart)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, auf Anfrage der betroffenen Person
Dieselbe Mail mit Hinweis auf eine andere Leistung oder einen GutscheinWerbung§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, Einwilligung nötig; BGH VI ZR 225/17
Dieselbe Mail mit Bitte um Bewertung oder ZufriedenheitsumfrageWerbungBGH VI ZR 225/17 vom 10.07.2018
Weitere Mails nach einem klaren Neinunzulässig§ 7 Abs. 1 Satz 2 UWG, Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO
Newsletter an den Interessenten ohne AuftragWerbung§ 7 Abs. 3 Nr. 1 UWG greift nicht, weil kein Verkauf stattfand

Warum schon ein Zusatz genügt: Der Bundesgerichtshof hat am 10. Juli 2018 entschieden, dass eine Zufriedenheitsumfrage Direktwerbung ist, auch wenn dieselbe Mail eine Rechnung übermittelt (VI ZR 225/17). Übertragen auf das Angebot heißt das: Der Anlass der Mail schützt ihren Zusatz nicht. Die Nachfrage zum Angebot bleibt erlaubt, der angehängte Gutschein für eine andere Leistung nicht.

Für den Anruf gilt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. Gegenüber Unternehmen reicht die mutmaßliche Einwilligung, und wer ein Angebot angefragt hat, rechnet mit einer Rückfrage dazu. Gegenüber Verbrauchern verlangt das Gesetz für Werbeanrufe die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Fragen Sie deshalb schon bei der Anfrage, ob ein Anruf zum Angebot erwünscht ist, und notieren Sie die Antwort; eine Einwilligung in Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist nach § 7a UWG zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren.

Nach einem Nein ist Schluss, gleich auf welchem Kanal. § 7 Abs. 1 Satz 2 UWG untersagt Werbung, die erkennbar nicht gewünscht ist, und Art. 21 DSGVO gibt ein Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung.

Zwei Grenzen unserer Lesart: Die Datenschutzgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beantwortet die Frage nach dem Wettbewerbsrecht nicht, und der Werbebegriff des UWG ist weit. Je mehr Kontakte und je länger nach der Anfrage, desto eher sieht ein Gericht darin Werbung. Deshalb drei Kontakte in 21 Tagen und dann Schluss.

Annahmefrist

Wie lange ist mein Angebot verbindlich?

So lange, wie Sie es ins Angebot schreiben. Mit Frist kann es nach § 148 BGB nur innerhalb dieser Frist angenommen werden. Ohne Frist gilt die unscharfe Regel des § 147 Abs. 2 BGB. Wir empfehlen 30 Tage mit Datum. Damit steht der dritte Nachfass an Tag 21 neun Tage vor dem Ablauf, und eine spätere Zusage ist nach § 150 BGB ein neuer Antrag, den Sie prüfen können.

Die Frist ist das Werkzeug, das die meisten Angebote nicht nutzen. Nach § 145 BGB sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Setzen Sie eine Frist, kann es nach § 148 BGB nur innerhalb dieser Frist angenommen werden. Ohne Frist gilt § 147 Abs. 2 BGB, und dort steht kein Datum, sondern der Zeitpunkt, an dem Sie eine Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten durften.

Kommt die Zusage nach Fristablauf, ist sie nach § 150 Abs. 1 BGB ein neuer Antrag. Sie entscheiden dann, ob Preise und Termine noch stimmen. Dasselbe gilt nach § 150 Abs. 2 BGB für eine Zusage mit Änderungen. Und weil ein Kostenanschlag nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten ist, ist die Arbeit am Angebot bereits bezahlt, wenn es liegen bleibt: von Ihnen.

Sechs Kennzahlen

Welche Kennzahlen zeigen, ob das Nachfassen wirkt?

Die Auftragsquote aus Angeboten ist die Zahl, die das Nachfassen bewegen soll: Aufträge geteilt durch Angebote. Daneben stehen die Angebotsquote, die Durchlaufzeit bis zum Angebot in Tagen, die Antwortquote im Nachfass, der Anteil der Absagen mit Grund und die Zahl offener Angebote nach Fristablauf. Die letzte sollte null sein. Ohne erfassten Absagegrund bleibt jede Änderung am nächsten Angebot geraten.

KennzahlRechenwegEinheitWozu
AngebotsquoteAngebote geteilt durch AnfragenProzentzeigt, wie viele Anfragen überhaupt bis zum Angebot kommen
Auftragsquote aus AngebotenAufträge geteilt durch AngeboteProzentdie Zahl, die das Nachfassen bewegen soll
Durchlaufzeit bis zum AngebotTage von der Anfrage bis zum VersandTagejeder Tag Verzug verschiebt den ganzen Takt
Antwortquote im NachfassAngebote mit Antwort geteilt durch nachgefasste AngeboteProzenttrennt Schweigen von Absage
Absagen mit GrundAbsagen mit erfasstem Grund geteilt durch alle AbsagenProzentohne Grund keine Korrektur am nächsten Angebot
Offene Angebote nach FristablaufAngebote ohne Ja, Nein oder Abschluss nach Tag 30Anzahlsollte null sein

Zwei Begriffe werden oft verwechselt. Die Angebotsquote misst, wie viele Anfragen es bis zum Angebot schaffen; die Auftragsquote aus Angeboten misst, wie viele Angebote zum Auftrag werden. Das Nachfassen bewegt nur die zweite. Wie sich beide in Ihrem Trichter bis zum Umsatz auswirken, rechnet der Funnel-Rechner; im Potential & Process Audit messen wir sie mit Ihren Daten.

Modellrechnung

Lohnt sich die Zeit für das Nachfassen?

In der Modellrechnung ja, und mit großem Abstand. Bei 40 Angeboten im Monat und 16 Minuten je Angebot kostet das Nachfassen 10,7 Stunden oder 285,44 Euro im Monat. Bei 1.800 Euro Deckungsbeitrag je Auftrag reicht ein zusätzlicher Auftrag alle 6,3 Monate, um die Zeit zu bezahlen. Offen liegen in derselben Rechnung 67.200 Euro Angebotsvolumen je Monat.

SchrittWertEinheitRechenweg
Angebote je Monat40AnzahlAnnahme
Auftragsquote aus Angeboten30ProzentAnnahme, wie auf den Nachbarseiten
Aufträge je Monat12Anzahl40 mal 30 Prozent
Offenes Angebotsvolumen67.200Euro je Monat28 Angebote ohne Auftrag mal 2.400 Euro
Nachfasszeit je Angebot16Minuten3 plus 10 plus 3 aus dem Takt
Nachfasszeit im Monat10,7Stunden40 mal 16 Minuten
Kosten der Nachfasszeit285,44Euro je Monat10,67 Stunden mal 26,76 Euro (Destatis, April 2025)
Deckungsbeitrag je Auftrag1.800EuroMusterbetrieb: 2.400 Euro Auftragswert, 75 Prozent Rohertragsquote
Aufträge bis zur Kostendeckung0,16Aufträge je Monat285,44 geteilt durch 1.800, ein Auftrag alle 6,3 Monate

Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, keine Messung in einem konkreten Betrieb. Gesetzt sind 40 Angebote im Monat, 30 Prozent Auftragsquote und der Musterbetrieb mit 2.400 Euro Auftragswert und 75 Prozent Rohertragsquote von der Seite zum Umsatz ohne mehr Personal. Die Minuten je Kontakt sind unsere Arbeitswerte, der Stundensatz ist der durchschnittliche Bruttostundenverdienst laut Statistischem Bundesamt. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein.

Der Vergleich, der die Frage beantwortet: Ein zusätzlicher Auftrag über Suchanzeigen kostet in unserer Modellrechnung auf der Seite zu B2B-Leadgenerierung und Kosten 1.727 bis 9.111 Euro. Das Nachfassen kostet im Musterbetrieb 285,44 Euro im Monat und hat sich bezahlt, sobald es alle 6,3 Monate einen einzigen Auftrag zusätzlich bringt. Wie viele es tatsächlich sind, sagt Ihnen die Auftragsquote nach drei Monaten, nicht diese Rechnung.

Acht Punkte

Checkliste vor dem nächsten Angebot.

Acht Punkte, die ersten drei davon im Angebot selbst: Annahmefrist mit Datum, Ansprechperson mit Namen, Nachfasstermine beim Versand angelegt. Die übrigen fünf halten die Grenze zur Werbung und machen die Absagen auswertbar. Der letzte Punkt ist die Kontrolle: Offene Angebote nach Tag 30 müssen null sein, sonst läuft der Takt nicht.

  • Annahmefrist ins Angebot schreiben, 30 Tage, mit Datum statt „vier Wochen“
  • Ansprechperson mit Namen und E-Mail-Adresse ins Angebot setzen
  • Die drei Nachfasstermine beim Versand in den Kalender oder in KlickTipp legen, nicht später
  • Bei der Anfrage klären, ob ein Anruf zum Angebot erwünscht ist, und die Antwort notieren
  • Nachfassmails auf das angefragte Angebot beschränken: kein Gutschein, keine Umfrage, kein Newsletter
  • Ein Nein sofort als Sperrvermerk erfassen und den Takt beenden
  • Absagegrund in einem festen Feld erfassen: Preis, Termin, Umfang, anderer Anbieter, kein Grund genannt
  • Einmal im Monat zählen: offene Angebote nach Tag 30 müssen null sein

Die ersten drei Punkte erledigen Sie beim Schreiben des Angebots, nicht danach. Wenn Sie den Takt nicht selbst aufsetzen wollen, bauen wir ihn im Rahmen der E-Mail-Marketing-Betreuung mit KlickTipp auf, mit Stopp bei jeder Antwort.

Belege

Quellen und Stand.

  • Bindung und Frist: § 145 BGB (Bindung an den Antrag), § 147 Abs. 2 BGB (Annahme unter Abwesenden), § 148 BGB (Annahmefrist), § 150 BGB (verspätete und geänderte Annahme) und § 632 Abs. 3 BGB (Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten), abgerufen am 23.09.2026.
  • Werbung per E-Mail: § 7 UWG, Abs. 1 Satz 2 (erkennbar unerwünschte Werbung), Abs. 2 Nr. 1 (Telefon) und Nr. 2 (elektronische Post) sowie Abs. 3 (Ausnahme nur nach einem Verkauf), abgerufen am 23.09.2026.
  • Zufriedenheitsumfrage als Werbung: BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17. Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail ist Direktwerbung, auch wenn dieselbe Mail eine Rechnung übermittelt. Abgerufen am 23.09.2026.
  • Rechtsgrundlage und Widerspruch: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 6 Abs. 1 lit. b (vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person) und Art. 21 Abs. 2 und 3 (Widerspruch gegen Direktwerbung).
  • Stundensatz: durchschnittlicher Bruttostundenverdienst 26,76 Euro, April 2025, Statistisches Bundesamt, Qualität der Arbeit.

Stand: 23. September 2026. Der Takt Tag 2, 7 und 21 und die Minuten je Kontakt stammen aus unseren Audits und sind Hausregeln, keine Studie. Die Einordnung der Nachfassmail ist unsere Lesart des Gesetzes und ersetzt keine Rechtsberatung; eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs genau zu dieser Mail ist uns nicht bekannt.

FAQ

Häufige Fragen zum Nachfassen von Angeboten.

Wie oft sollte ich ein Angebot nachfassen?+
Dreimal, an Tag 2, Tag 7 und Tag 21 nach dem Versand, und danach nicht mehr. Der erste Kontakt klärt den Eingang, der zweite die offenen Punkte, der dritte die Entscheidung vor Ablauf der Annahmefrist. Den Takt verwenden wir in unseren Audits; er ist eine Hausregel, kein Gesetz. Wer nach einem klaren Nein weiterschreibt, handelt gegen § 7 Abs. 1 Satz 2 UWG.
Ist eine Nachfassmail zu einem Angebot Werbung?+
Solange sie beim angefragten Angebot bleibt, sehen wir sie als Teil der Vertragsanbahnung, die der Interessent selbst ausgelöst hat; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine höchstrichterliche Entscheidung genau zu dieser Mail kennen wir nicht. Sobald eine andere Leistung, ein Gutschein oder eine Bewertungsbitte dazukommt, ist die Mail nach BGH VI ZR 225/17 Werbung und braucht eine Einwilligung.
Wie lange ist mein Angebot verbindlich?+
So lange, wie Sie es festlegen. Nach § 148 BGB kann ein Angebot mit Frist nur innerhalb dieser Frist angenommen werden. Ohne Frist gilt § 147 Abs. 2 BGB: bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie eine Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten durften. Diese Grenze ist unscharf. Eine Annahmefrist von 30 Tagen im Angebot macht sie genau und gibt dem Nachfass an Tag 21 seinen Anlass.
Was passiert, wenn der Kunde nach Ablauf der Frist zusagt?+
Dann ist noch kein Vertrag geschlossen. Die verspätete Annahme gilt nach § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag, den Sie annehmen oder ablehnen können. Das ist die Gelegenheit, Preise und Termine zu prüfen, bevor Sie bestätigen. Dasselbe gilt nach § 150 Abs. 2 BGB, wenn der Kunde mit Änderungen zusagt.
Darf ich den Interessenten nach der Absage in meinen Newsletter aufnehmen?+
Nicht ohne seine Einwilligung. Die Ausnahme des § 7 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass Sie die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten haben. Bei einer Anfrage ohne Auftrag fand kein Verkauf statt. Auch eine Mail, die nur um die Einwilligung bittet, gilt bereits als Werbung. Holen Sie die Einwilligung deshalb schon bei der Anfrage ein, als eigenes Häkchen mit Bestätigungsmail, und dokumentieren Sie sie.
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