Fachärzte & Privatkliniken · Fachgebiet · Stand: September 2026

Orthopädie & Sportmedizin: Selbstzahler-Leistungen, die Patienten kennen sollten, und Serien-Recall, der nicht abreißt.

Orthopädische Praxen sind voll, aber der Anteil von Selbstzahler-Leistungen wie Stoßwelle, ACP- oder Hyaluron-Injektionen und Privatsprechstunde ist oft klein, weil Patienten sie nicht kennen und Serien-Therapien nach der zweiten Sitzung abbrechen. Wir bauen Information und Recall so, dass Patienten ihre Therapie abschließen und Selbstzahler-Optionen kennen, bevor sie im Sprechzimmer sitzen.

Orthopädie & SportmedizinBundesweit DE · AT · CHHWG- und berufsrechtskonform
Typische Lecks

Woran Orthopädie-Praxen Umsatz verlieren.

Leck 01

Serien-Therapien brechen ab

ACP, Hyaluron, Stoßwelle: drei bis fünf Sitzungen sind geplant, nach zwei ist der Patient weg. Ohne Erinnerung verliert die Praxis Umsatz und der Patient das Ergebnis.

Leck 02

Selbstzahler-Leistungen bleiben unbekannt

Patienten erfahren im Wartezimmer oder gar nicht von Privatleistungen. Information vor dem Termin verändert das Gespräch.

Leck 03

Überweiser und Sportvereine werden nicht gepflegt

Hausärzte, Physiotherapeuten und Vereine sind die besten Zuweiser, bekommen aber keine regelmäßige Information.

Leistungen & Intervalle

Selbstzahler-Leistungen mit Recall-Potenzial.

Honorare sind Richtwerte für die Modellrechnung, keine Preisangaben. Ihre Werte kommen aus Ihrer Abrechnung.

LeistungRecall / AnlassHonorar (Annahme)
StoßwellentherapieSerien-Recall 3–5 Sitzungen80–150 € je Sitzung
ACP-/EigenbluttherapieSerien-Recall150–300 € je Sitzung
Hyaluron-InjektionenSerien-Recall, Jahres-Recall100–250 € je Injektion
Privatsprechstunde / ZweitmeinungInteressenten-Sequenzindividuell
Einlagen / Sportmedizinischer CheckJahres-RecallIGeL
Umsatzlecken-Rechner · Presets für dieses Fachgebiet

Was in Ihrer Kartei steckt: der Rechner für Orthopädie-Praxen.

Voreingestellt mit typischen Werten für Orthopädie & Sportmedizin. Ziehen Sie die Regler auf Ihre Zahlen.

4.000
10020.000
350 €
100 €50.000 €
Reaktivierungs-Szenario
Annahmen: 80 % der Kontakte sind erreichbar (), Quote . Beispielszenario für eine orthopädische Praxis mit Serien-Therapien und Privatsprechstunde. Annahmen, keine Zusage. Keine Umsatzprognose, eine Größenordnung.
Ungenutztes Umsatzpotenzial
pro Jahr · pro Monat
Reaktivierbare Patienten
aus Ihrem Bestand p. a.
Klickkosten im Vergleich
0 €
je Kontakt aus der eigenen Liste, gegen 7,77 bis 41 € je Klick bei Suchanzeigen (eigenes Keyword-Planer-Konto, Stand 22.08.2026)
Diese Zahlen in der Potenzial-Analyse prüfen

Kostenfrei · 20 Minuten · kein Mandatszwang

Report per E-Mail

Ihre Zahlen als Report, dazu der 5-Mail-Plan.

Sie bekommen die Rechnung mit Ihren Werten, die offengelegten Annahmen und den Reaktivierungsplan, den wir selbst fahren, als Mail. Kein Termin nötig, keine Warteschleife.

Bitte E-Mail prüfen und Datenschutz bestätigen.
4 Schritte

So läuft der Workflow für Orthopädie & Sportmedizin.

PVS-Audit & Serien-Status

Patienten in laufenden Serien, abgebrochene Serien, Selbstzahler-Interessenten; Einwilligungen prüfen.

Recall & Information mit KlickTipp

Serien-Erinnerung vor jeder Sitzung, Jahres-Recall, Informations-Sequenz zu Selbstzahler-Optionen, Zuweiser-Newsletter im 14-Tage-Takt.

Kampagnen für gesuchte Leistungen

Google-Suche auf Stoßwelle, ACP, Privatsprechstunde; Meta-Aufklärung für Sportler; Landingpage mit Ablauf, Kosten, Kurzfragebogen.

Terminierung & Reporting

Online-Terminlink, Vorqualifizierung, Abschlussquote der Serien und Selbstzahler-Anteil im Monatsreport.

HWG · Berufsordnung · DSGVO

Rechtlicher Rahmen, bevor eine Mail rausgeht.

Orthopädische Selbstzahler-Leistungen werden sachlich und transparent als IGeL bzw. Privatleistung kommuniziert (HWG, Berufsordnung); keine Heilsversprechen, keine Erfolgsgarantien. Recall mit Einwilligung, Interessenten per Double-Opt-in.

Keine Rechtsberatung. Grenzfälle gehen vor Veröffentlichung an Ihren Berufsrechtsberater oder Ihre Kammer.

Modellrechnung

Beispielszenario: eine transparente Modellrechnung.

Kein Kundenfall, sondern eine nachvollziehbare Rechnung mit denselben Annahmen wie im Rechner.

PositionSzenario A · 4 %Szenario B · 8 %
Kontakte im Bestand4.0004.000
Erreichbar (80 %)3.2003.200
Quote nach Reaktivierung4 %8 %
Reaktivierte Patienten p. a.128256
Ø Wert je Abschluss350 €350 €
Zusatzumsatz p. a.44.800 €89.600 €
Zusatzumsatz p. M.3.733 €7.467 €
Vorher → Nachher (Modell)

Vorher: 4.000 Kontakte liegen im System, werden nicht angesprochen und bringen aus dem Bestand 0 €. Nachher: Im Szenario A entstehen 128 zusätzliche Patienten im Jahr, das sind 44.800 € Zusatzumsatz, ohne einen Euro Werbebudget. Szenario B zeigt, was bei 8 % möglich ist.

Beispielszenario: Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, keine Kundendaten, keine Ergebniszusage. Ihre Zahlen rechnen wir im Audit mit Ihrem Export nach.

Eigene Werte einsetzen
Sportmedizin ist ein eigener Markt

Wo die Nachfrage nach Orthopädie-Praxen am dichtesten sitzt.

Kaufkraft: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2023, VGR der Länder (München 38.190 €, Bundesdurchschnitt 28.452 €). Ärztezahlen: Bayerische Landesärztekammer, Jahresstatistik 2025 für Oberbayern.

München ist eine Stadt mit hoher Dichte an Vereinen, Studios und Laufveranstaltungen. Für eine orthopädische Praxis bedeutet das einen Zulauf, der nichts mit Verschleiß zu tun hat: Sportverletzungen, Leistungsdiagnostik, Stoßwellentherapie. Diese Patienten sind jünger, entscheiden schneller und sind häufiger Selbstzahler als die klassische Arthrose-Sprechstunde.

In Oberbayern arbeiten 6.868 Ärztinnen und Ärzte ambulant in Praxen (Bayerische Landesärztekammer, 2025). Wer sich in dieser Dichte nicht auf einen Anlass festlegt, wird über den Preis verglichen — und Orthopädie ist das Fachgebiet, in dem das am teuersten wird.

Häufig gefragt

Wie erfahren Patienten von den Selbstzahler-Leistungen einer Orthopädie-Praxis?

Vor dem Sprechzimmer, nicht darin. Der geeignete Ort ist die Terminbestätigung: dort steht neben Datum und Uhrzeit, welche Leistungen bei dieser Beschwerde infrage kommen, mit Ablauf, Zahl der Sitzungen und Kostenrahmen. Gemeint sind Stoßwelle, ACP-Eigenbluttherapie, Hyaluron-Injektionen, Privatsprechstunde und der sportmedizinische Check.

Der Grund liegt im Zeitpunkt der Frage. Wer die Information erst im Sprechzimmer bekommt, entscheidet unter Zeitdruck über eine Leistung, die er selbst bezahlt, und im selben Gespräch, in dem die Diagnose fällt. Wer sie zwei Tage vorher gelesen hat, kommt mit einer Frage statt mit Misstrauen, und die Anmeldung wird nicht zur Beratungsstelle.

Bei einer Leistung hängt am Zeitpunkt sogar die Abrechnung. Die Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz darf nach Anlage I Nr. 26 § 2 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung zu Lasten der Krankenkasse erst erbracht werden, wenn der Schmerz die gewohnte körperliche Aktivität mindestens sechs Monate eingeschränkt hat und in dieser Zeit unterschiedliche konservative Verfahren über einen ausreichenden Zeitraum ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden. Das Nadelöhr ist nicht die Wartezeit, sondern der Nachweis dieser Versuche in ihr; wer erst am Ende davon hört, hat nichts zu belegen. Die Reihenfolge von Auswahl, Seite und Kennzahl steht im Ratgeber Privatpatienten gewinnen.

Häufig gefragt

Wie verhindert eine Praxis, dass eine Behandlungsserie nach der zweiten Sitzung abreißt?

Mit einer Erinnerung im Takt der Serie. Für die Stoßwellentherapie halten die Tragenden Gründe des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2018 fest, dass die nutzenbelegenden Studien bis zu drei Einzelsitzungen mit einem Zeitabstand von einer Woche bis zwei Wochen eingesetzt haben. Der Erinnerungsabstand ist damit sieben bis vierzehn Tage und nicht vier Wochen.

Zu Lasten der Krankenkasse ist nach drei Sitzungen Schluss: Anlage I Nr. 26 § 3 derselben Richtlinie erlaubt je Krankheitsepisode und je betroffenem Fuß höchstens drei aufeinanderfolgende Sitzungen, und die Krankheitsepisode umfasst das Kalendervierteljahr der ersten Sitzung sowie die drei folgenden Quartale. Wer die Serie beginnt, hat also drei Termine und danach bis zu einem Jahr Karenz.

Anders liegen die Selbstzahler-Serien dieser Seite, die mit drei bis fünf Sitzungen geplant sind. Dort reißt die Serie tatsächlich, meist zwischen der zweiten und der dritten Sitzung, weil der Schmerz nachlässt, bevor die Serie fertig ist. Der Termin für die dritte Sitzung gehört deshalb schon bei der ersten in den Kalender, und die Erinnerung nennt dieses Datum, statt um einen Rückruf zu bitten. Was der Abbruch kostet, steht weiter unten in der Rechnung zum Wert je Patient.

Häufig gefragt

Wie gewinnt eine Orthopädie-Praxis Sportler und Selbstzahler statt reiner Kassenfälle?

Indem sie den eigenen Bestand vor der ersten Anzeige durchrechnet. Die Modellrechnung dieser Seite setzt 4.000 Kontakte an, davon 80 Prozent erreichbar, also 3.200; bei 4 Prozent Quote sind das 128 Patienten im Jahr, bei 350 Euro Durchschnittswert 44.800 Euro und damit 3.733 Euro im Monat. Szenario B mit 8 Prozent kommt auf 89.600 Euro.

Offen liegen darin alle Annahmen: 80 Prozent Erreichbarkeit, die Quote, 350 Euro je reaktiviertem Patienten und keine Folgeserie. Setzt man statt der 350 Euro den Serienwert aus der Leistungstabelle an, also drei Stoßwellensitzungen zu je 80 bis 150 Euro, ergeben sich 240 bis 450 Euro, und die Rechnung verschiebt sich um rund ein Drittel nach oben oder unten. Genau deshalb steht sie als Modellrechnung da und nicht als Ergebnis.

Sportler kommen auf einem eigenen Weg. Sie erreichen die Praxis über Vereine, Physiotherapie und Hausärzte, also über Zuweiser, und nicht über die Suchanzeige. Diese Gruppe braucht keine Kampagne, sondern eine feste Nachricht im Takt, damit sie im richtigen Moment an die Praxis denkt. Wie der Bestand dafür segmentiert und angesprochen wird, steht auf Automatisierte Kunden-Reaktivierung.

Häufig gefragt

Was darf eine Orthopädie-Praxis über die Wirkung einer Selbstzahler-Leistung sagen?

Beschreiben ja, versprechen nein. § 27 Abs. 2 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026 gestattet sachliche berufsbezogene Information. Die Heilungszusage kippt über § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG: eine Irreführung liegt vor, wenn Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt wird, die sie nicht haben.

Ein Satz wie die Stoßwelle beseitigt den Fersensporn ist eine solche Zusage. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Nutzen der extrakorporalen Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz nur unter engen Bedingungen als belegt angesehen, nämlich bei Fasciitis plantaris nach mindestens sechs Monaten eingeschränkter Aktivität und erfolgloser konservativer Behandlung. Wer weiter formuliert, als diese Entscheidung reicht, wirbt irreführend.

Zulässig bleibt viel: Indikation, Ablauf, Zahl der Sitzungen, Gerätetechnik, Qualifikation und Kostenrahmen. Untersagt ist nach § 27 Abs. 3 der Musterberufsordnung die anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, also auch der Vergleich mit Kollegen. Verbindlich ist dabei nicht das Muster, sondern die Berufsordnung der Landesärztekammer, in deren Bereich die Praxis liegt; das stellt die Bekanntmachung selbst klar. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.

Häufig gefragt

Was ist ein Selbstzahler-Patient in der Orthopädie über die ganze Serie wert?

472,50 Euro, wenn die Serie zu Ende geht. Der Kundenwert-Rechner multipliziert Wert je Sitzung mal Sitzungen im Jahr mal Dauer der Beziehung mal Deckungsbeitragsquote; mit 150 Euro, drei Sitzungen, drei Jahren und 35 Prozent ergibt diese Modellrechnung genau diesen Betrag. Bricht die Serie nach zwei Sitzungen ab, bleiben 315 Euro je Patient.

Die Differenz von 157,50 Euro wiegt schwerer als jede Anzeige. Bei den Schwellen des Rechners, also 20 bis 50 Prozent des Kundenwerts, dürfte die Gewinnung eines neuen Patienten 94,50 bis 236,25 Euro kosten. Die dritte Sitzung ist damit die günstigste Umsatzquelle der Praxis, weil der Patient bereits da ist und der Termin ohnehin geplant war.

Alle vier Größen sind Annahmen: 150 Euro sind der obere Wert der Stoßwellensitzung aus der Leistungstabelle dieser Seite, 35 Prozent die Deckungsbeitragsquote des Kundenwert-Rechners. In der ästhetischen Sprechstunde läuft derselbe Rechenweg über die Dauer der Beziehung statt über die Zahl der Sitzungen; das steht auf Dermatologie und Ästhetische Medizin.

FAQ

Häufige Fragen: Orthopädie & Sportmedizin.

Wie erinnern wir an Serien-Sitzungen, ohne zu nerven?+
Eine Erinnerung vor jeder geplanten Sitzung, eine Nachfrage bei Abbruch, danach Ruhe. Der Patient hat die Serie selbst gewollt; die Erinnerung ist Service, nicht Werbung.
Lohnt sich ein Zuweiser-Newsletter?+
Ja, wenn er Inhalt liefert: neue Verfahren, Fallbeispiele, Erreichbarkeit. Zuweiser überweisen dorthin, woran sie denken.
Können wir Privatsprechstunde bewerben?+
Sachlich ja: Leistung, Ablauf, Wartezeit, Kosten. Genau so bauen wir die Landingpage und die Suchanzeigen.
Verärgern wir unsere Überweiser, wenn wir deren Patienten direkt anschreiben?+
Das Risiko besteht, sobald die Mail wie eine Empfehlung über den Kopf des Überweisers hinweg klingt. Angeschrieben wird deshalb nur, wer bei Ihnen selbst in Behandlung war oder ist, und die Erinnerung bezieht sich auf die in Ihrer Praxis vereinbarte Serie, nicht auf eine neue Indikation. Patienten aus fremden Karteien schreiben wir nicht an.
Belege

Quellen und Stand.

  • Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2018, Anlage I Nr. 26 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: § 2 nennt als Voraussetzung mindestens sechs Monate eingeschränkte körperliche Aktivität und erfolglose konservative Therapie, § 3 begrenzt die Stoßwellentherapie auf maximal drei aufeinanderfolgende Sitzungen je Krankheitsepisode, die das Kalendervierteljahr der ersten Sitzung sowie die drei folgenden Quartale umfasst. Abgerufen am 7. September 2026.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss, Tragende Gründe: Tragende Gründe zum Beschluss vom 19. April 2018, zu § 3 Anwendung der Methode: in den Studien, die den Beleg für einen Nutzen begründen, wurde die extrakorporale Stoßwellentherapie in bis zu drei Einzelsitzungen mit einem Zeitabstand von einer Woche bis zwei Wochen eingesetzt. Abgerufen am 7. September 2026.
  • Bundesärztekammer, (Muster-)Berufsordnung: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, § 27: Absatz 2 gestattet sachliche berufsbezogene Informationen, Absatz 3 untersagt berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Fassung des Beschlusses des 130. Deutschen Ärztetages vom 13. Mai 2026; die Bekanntmachung stellt selbst klar, dass Rechtswirkung erst die als Satzung beschlossene Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer entfaltet. Abgerufen am 7. September 2026.
  • Bundesministerium der Justiz, Heilmittelwerbegesetz: § 3 HWG, Irreführende Werbung: unzulässig ist eine irreführende Werbung; eine Irreführung liegt insbesondere vor, wenn Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt wird, die sie nicht haben (Satz 2 Nr. 1), oder wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann (Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a). Abgerufen am 7. September 2026.

Stand: 7. September 2026. Zahlen aus dem eigenen Google-Ads-Keyword-Planer-Konto sind im Text als solche gekennzeichnet.

Weiterführend

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