YouTube-Werbung schalten Sie über Google Ads: Video auf YouTube hochladen, in Google Ads eine Videokampagne anlegen, Format und Budget wählen. Überspringbare Anzeigen können Zuschauer nach 5 Sekunden wegklicken. Beim Gebot je Aufruf zahlen Sie erst, wenn jemand 30 Sekunden zusieht, bei kürzeren Videos bis zum Ende, oder mit dem Video interagiert. Stand: 23. September 2026.
In vier Schritten: Video auf YouTube hochladen, in Google Ads eine Videokampagne mit Ziel anlegen, Format und Zielgruppe wählen, Budget festlegen. Die Videoinhalte müssen auf YouTube liegen; ausgeliefert werden die Anzeigen auf YouTube und je nach Format auch auf Websites und in Apps von Google-Videopartnern. Die Budgetregeln sind dieselben wie bei Google Ads.
Diese Seite behandelt YouTube. Wie Suchanzeigen bei Google eingerichtet werden, steht auf Google-Werbung schalten; für kurze Videos auf anderen Plattformen auf TikTok-Werbung schalten.
| Schritt | Was zu tun ist | Worauf achten |
|---|---|---|
| 1 Video | Video auf YouTube hochladen | die ersten 5 Sekunden tragen die Botschaft |
| 2 Kampagne | in Google Ads eine Videokampagne mit Ziel anlegen | Ziel Leads, wenn Anfragen entstehen sollen |
| 3 Format und Zielgruppe | Format wählen, Region und Zielgruppe eingrenzen | Remarketing auf Zuschauer ist bei überspringbaren und In-Feed-Anzeigen möglich |
| 4 Budget | Tagesbudget festlegen | an einem Tag bis zum Doppelten, im Monat höchstens das 30,4-Fache |
Fünf, die für Betriebe in Frage kommen: überspringbare In-Stream-Anzeigen, nicht überspringbare In-Stream-Anzeigen mit 15 bis 60 Sekunden, Bumper-Anzeigen mit höchstens 6 Sekunden, In-Feed-Anzeigen in Suche und Empfehlungen und Anzeigen in YouTube Shorts. Sie unterscheiden sich darin, ob man überspringen kann und wofür bezahlt wird: für Aufrufe, Klicks oder Einblendungen.
| Format | Länge (Sekunden, soweit angegeben) | Überspringbar | Abrechnung |
|---|---|---|---|
| In-Stream, überspringbar | keine Höchstlänge, unter 3 Minuten empfohlen | nach 5 Sekunden | je Aufruf: ab 30 Sekunden, bis zum Ende oder bei Interaktion |
| In-Stream, nicht überspringbar | 15 bis 60 Sekunden | nein | je 1.000 Einblendungen |
| Bumper | höchstens 6 Sekunden, mindestens 5 | nein | je 1.000 Einblendungen |
| In-Feed | keine Höchstlänge | nicht zutreffend | bei Klick oder automatischer Wiedergabe ab 10 Sekunden |
| YouTube Shorts | unter 60 Sekunden empfohlen | keine Angabe | keine Angabe in der Formatübersicht |
Nach der Google-Ads-Hilfe zu Videoanzeigenformaten, Stand 23. September 2026. Bei den Gebotsstrategien Ziel-CPM, Ziel-CPA und Conversions maximieren wird auch die überspringbare Anzeige nach Einblendungen abgerechnet. Seit Oktober 2025 heißt der Messwert „Aufrufe“ in Google Ads „TrueView-Aufrufe“.
Einen festen Preis gibt es nicht, und das Budget legen Sie selbst fest. Entscheidend ist, wofür bezahlt wird: Bei der überspringbaren Anzeige mit Gebot je Aufruf kostet ein Zuschauer, der nach 5 Sekunden überspringt, nichts. Bezahlt wird erst ab 30 Sekunden Zuschauen oder bei einer Interaktion. Nicht überspringbare und Bumper-Anzeigen werden je tausend Einblendungen abgerechnet.
Warum das für kleine Budgets zählt: Die Abrechnung je Aufruf bezahlt nur Zuschauer, die dranbleiben. Ein Video, das in den ersten Sekunden sagt, für wen es ist, sortiert die Falschen selbst aus, und die kosten nichts. Ein Video, das mit Logo und Musik beginnt, verliert die Richtigen gleich mit.
Für das Budget gelten die Regeln von Google Ads: an einem einzelnen Tag bis zum Doppelten des durchschnittlichen Tagesbudgets, im Monat höchstens das 30,4-Fache. Klickpreise und Aufrufpreise für YouTube haben wir nicht selbst gemessen; wir nennen deshalb keine. Wie viel Budget zu Ihrem Ziel passt, rechnet der Werbebudget-Rechner.
Ein Video, das auf YouTube liegt, ein Google-Ads-Konto mit Zahlungsdaten und eine Zielseite, wenn Anfragen entstehen sollen. Ein Filmteam braucht es nicht: Für Betriebe reichen oft 30 bis 60 Sekunden mit einer klaren Aussage am Anfang. Wichtiger als die Bildqualität ist, dass die ersten 5 Sekunden sagen, für wen das Video ist.
Was im Video stehen sollte: In den ersten 5 Sekunden die Zielgruppe und das Problem, weil danach übersprungen werden kann. Bis Sekunde 30 das Angebot, weil ab dort bei der Abrechnung je Aufruf bezahlt wird. Am Ende ein Satz, was der Zuschauer tun soll, und eine Zielseite, auf der genau das möglich ist.
Für Praxen gelten auf YouTube dieselben Grenzen wie überall: kein Heilversprechen, keine Vorher-Nachher-Bilder bei Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit. Die Regeln je Beruf stehen auf den Branchenseiten, etwa Zahnarzt-Marketing.
Wenn die Leistung erklärt werden muss oder gezeigt werden kann, und wenn das Video in den ersten 5 Sekunden trägt. Für die Suche nach einem Anbieter mit akutem Bedarf ist die Google-Suche meist der bessere erste Kanal. YouTube eignet sich dann als zweiter Schritt, wenn die Suchanzeigen laufen und die Leistung mehr Erklärung braucht, als in eine Anzeige passt.
Die Reihenfolge, die wir empfehlen: erst die Suchanzeige für Menschen, die schon suchen, dann YouTube für Besucher, die nicht angefragt haben. Zuschauer dieser Anzeigen lassen sich laut Google bei überspringbaren, In-Feed- und Shorts-Anzeigen später erneut ansprechen. Welche Kanäle zu Ihrer Branche passen, klären wir im Potential & Process Audit.
Stand: 23. September 2026, beide Seiten an diesem Tag abgerufen. Preise je Aufruf haben wir nicht gemessen; die Seite nennt deshalb keine.
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