Vergleich · Audit oder Agenturvertrag

Audit oder Agenturvertrag: womit ein Betrieb mit einer Marketing-Agentur anfängt.

Beim Audit kaufen Sie ein Ergebnis, beim Retainer kaufen Sie Tätigkeit: rechtlich ein Werkvertrag nach § 631 BGB gegen einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Wer bei 2.500 Euro Monatspauschale eine Zwölf-Monats-Klausel mit drei Monaten Kündigungsfrist übersieht, bindet 60.000 Euro statt 7.500. Stand September 2026. Hier steht die Entscheidung, nicht unser Preis.

Stand: September 2026BGB-Fassung vom 04.09.2026Bindungsrechnung mit offenen Annahmen
Die Entscheidung

Audit oder Agenturvertrag: womit sollte ein Betrieb anfangen?

Mit dem Audit, solange niemand im Betrieb die eigenen Kennzahlen von der Sichtbarkeit bis zum Abschluss beziffern kann. Ein Retainer verkauft Umsetzung, und ohne gemessenen Ausgangswert lässt sich hinterher nicht sagen, was sie gebracht hat. Wer seine Zahlen kennt und nur Kapazität braucht, kann das Audit überspringen und direkt in die Umsetzung gehen.

Ein Retainer ist eine wiederkehrende Monatspauschale für laufende Agenturleistung ohne Erfolgszusage. Ein Audit ist eine einmalige, abgeschlossene Untersuchung, deren Liefergegenstand ein Report ist.

Diese Seite vergleicht zwei Vertragsformen und rechnet aus, was eine Laufzeitklausel bindet. Wer stattdessen zwei Arbeitsweisen vergleichen will, findet das auf Agentur vs. Aktivierungswerk. Was ein Audit bei uns enthält, steht auf Potential & Process Audit; wie ein laufender Auftrag aussieht, auf E-Mail-Marketing-Agentur und Performance-Marketing.

Neun Kriterien, zwei Spalten

Was kaufen Sie beim Audit und was beim Retainer?

Beim Audit ein Werk: einen Report mit beziffertem Umsatzleck und einem 90-Tage-Plan, geschuldet ist damit ein Ergebnis. Beim Retainer eine Tätigkeit: laufende Betreuung gegen Monatspauschale, geschuldet ist die sorgfältige Arbeit, nicht der Erfolg. Dieser Unterschied ist keine Formalie, denn er entscheidet, was Sie einfordern können, wenn drei Monate lang nichts Messbares passiert.

KriteriumEinmaliges AuditLaufender Retainer
VertragstypWerkvertrag, § 631 BGB: geschuldet ist ein ErgebnisDienstvertrag, § 611 BGB: geschuldet ist die Tätigkeit
Was am Ende vorliegtReport mit beziffertem Umsatzleck und 90-Tage-Planlaufende Kampagnen und Sequenzen, dazu ein Monatsbericht
Dauerzehn Arbeitstage vom Kick-off bis zur Präsentationunbestimmt, bei uns mit drei Monaten Mindestlaufzeit
PreisFestpreis, vor dem Start genanntMonatspauschale plus einmaliges Setup, Mediabudget kommt dazu
Bindungkeine, mit der Präsentation ist der Auftrag erfülltMindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist entscheiden
Ihre eigene Zeitzwei bis drei Stunden, verteilt auf zehn Arbeitstagewiederkehrend: Freigaben, Zahlen, Rückfragen
Wenn nichts passiertNacherfüllung, weil ein Werk geschuldet istAnspruch auf sorgfältige Tätigkeit, nicht auf Erfolg
Was Ihnen danach gehörtder Report, auch ohne FolgeauftragKonten, Pixel und Listen, wenn der Vertrag § 667 BGB abbildet
Typischer Fehlerdas Audit kaufen und den Plan liegen lassenunterschreiben, bevor der Ausgangswert gemessen ist
Bindungsrechnung · Modellrechnung

Wie viel bindet ein Agenturvertrag tatsächlich?

Nicht die Monatspauschale bindet, sondern die Kombination aus Mindestlaufzeit, Verlängerungsklausel und Kündigungsfrist. Bei 2.500 Euro im Monat kostet eine dreimonatige Mindestlaufzeit 7.500 Euro. Dieselbe Pauschale in einem Zwölf-Monats-Vertrag, der sich um weitere zwölf Monate verlängert, wenn die Dreimonatsfrist verstreicht, bindet 60.000 Euro. Gleicher Preis, achtfache Bindung.

Klausel im VertragBindung (Monate)Bindungssumme (€)
Mindestlaufzeit 3 Monate, danach monatlich kündbar37.500
Mindestlaufzeit 6 Monate, Kündigungsfrist 1 Monat615.000
Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate, fristgerecht gekündigt1230.000
Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist verpasst, Verlängerung um 12 Monate2460.000
Erstlaufzeit 24 Monate (Obergrenze aus § 309 Nr. 9 lit. a BGB)2460.000

Modellrechnung, kein Angebot. Die 2.500 Euro Monatspauschale sind eine gesetzte Beispielzahl, um die Klauseln vergleichbar zu machen, und keine Preisangabe des Aktivierungswerks. Setzen Sie Ihre eigene Pauschale ein, das Verhältnis zwischen den Zeilen bleibt gleich. Setup, Mediabudget und Umsatzsteuer sind nicht enthalten.

Rechtsrahmen · §§ 309, 310, 611, 621, 631, 667 BGB

Wie lange darf ein Agenturvertrag binden?

Gegenüber Verbrauchern setzt § 309 Nr. 9 BGB harte Grenzen: höchstens zwei Jahre Laufzeit, stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist, und höchstens ein Monat Kündigungsfrist vor Ablauf. Gegenüber Unternehmen gilt die Vorschrift nach § 310 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar, wirkt über § 307 BGB aber weiter als Maßstab.

Werk oder Dienst. § 631 BGB verpflichtet zur Herstellung des versprochenen Werkes; Gegenstand kann auch ein durch Arbeit herbeizuführender Erfolg sein. § 611 BGB verpflichtet nur zur Leistung der versprochenen Dienste. Ein Audit mit Report und Plan ist deshalb in der Regel ein Werkvertrag, die laufende Kampagnenbetreuung ein Dienstvertrag.

Was daraus praktisch folgt. Ist ein Werk geschuldet und mangelhaft, stehen dem Besteller die Rechte aus § 634 BGB offen, an erster Stelle die Nacherfüllung. Beim Dienstvertrag gibt es diese Mängelrechte nicht; wer seine Pflichten verletzt, haftet aber nach § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Verträge, die einmaliges Setup und laufende Betreuung mischen, sind typengemischt: Jeder Teil wird nach seinen eigenen Regeln beurteilt, nicht der ganze Vertrag nach einer.

Ein Werk können Sie jederzeit stoppen. Nach § 648 BGB kann der Besteller den Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Der Unternehmer behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich aber anrechnen lassen, was er durch die Aufhebung erspart oder anderweitig erwirbt; für den nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz 5 Prozent. Frei ist damit die Entscheidung, nicht der Preis.

Kündigung ohne Mindestlaufzeit. Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, richtet sich die Kündigung nach § 621 BGB. Ist die Vergütung nach Monaten bemessen, ist sie spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats zulässig. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit verdrängt diese Regel für ihre Dauer; ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis endet nach § 620 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf dieser Zeit. Daneben bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, die binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Gründe erklärt werden muss.

Laufzeitklauseln in Geschäftsbedingungen. § 309 Nr. 9 BGB verbietet bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, eine Bindung von mehr als zwei Jahren, eine stillschweigende Verlängerung außer auf unbestimmte Zeit mit höchstens einmonatiger Kündigungsmöglichkeit, und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer. Nach § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt § 309 nicht für Bedingungen gegenüber Unternehmern. Satz 2 derselben Vorschrift stellt aber klar, dass § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch insoweit anwendbar bleibt, als er zur Unwirksamkeit der in § 309 genannten Bestimmungen führt, wobei auf Handelsbräuche Rücksicht zu nehmen ist. Für den Praktiker heißt das: Die Grenzen sind im Geschäftsverkehr kein starres Verbot, aber sie sind der Maßstab, an dem eine Klausel gemessen wird. Beides betrifft nur vorformulierte Bedingungen. Was zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt wurde, ist nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB keine Allgemeine Geschäftsbedingung und wird an diesen Vorschriften nicht gemessen.

Konten, Listen und Auswertungen. Auf einen Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, verweist § 675 Abs. 1 BGB unter anderem auf § 667 BGB. Danach ist der Beauftragte verpflichtet, alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Wer Werbekonten, Pixel, Verteiler und Auswertungen im Vertrag ausdrücklich benennt, muss sich beim Wechsel nicht auf die Auslegung dieser Vorschrift verlassen. Dieselbe Verweisung erfasst § 666 BGB, der zur Auskunft über den Stand des Geschäfts und nach der Ausführung zur Rechenschaft verpflichtet. Im Alltag ist das der schnellere Hebel, wenn Zahlen fehlen.

Das ist keine Rechtsberatung. Vor der Unterschrift unter einen Vertrag mit langer Laufzeit oder hohem Monatsbetrag gehört der Text zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Vertrags- und Wettbewerbsrecht.

Unser Übergabe-Raster

Woran erkennen Sie, dass aus dem Audit ein Retainer werden soll?

An vier Punkten, die zusammen erfüllt sein müssen. Der 90-Tage-Plan enthält eine Aufgabe, die niemand im Haus besetzen kann. Anfragen werden binnen eines Werktags beantwortet, mit einem namentlich Zuständigen. Die Kontaktbasis trägt mindestens rund 300 nutzbare Adressen. Und das Mediabudget steht bei 1.500 bis 3.000 Euro im Monat. Fehlt einer, stimmt die Reihenfolge nicht.

Kriterium 01

Der Plan hat einen Punkt, den niemand im Haus besetzt

Im 90-Tage-Plan steht eine Aufgabe, für die im Betrieb weder Person noch Werkzeug vorhanden ist. Nur dafür lohnt laufende Betreuung. Alles, was jemand im Haus in zwei Stunden pro Woche erledigen kann, gehört nicht in einen Retainer.

Kriterium 02

Der Prozess hält Anfragen aus

Anfragen werden innerhalb eines Werktags beantwortet, und es gibt einen namentlich Zuständigen für den Rückruf. Ohne diesen Punkt bezahlt der Retainer Aufmerksamkeit, die im eigenen Haus verloren geht. Das ist der Befund, den wir in Audits am häufigsten aufschreiben.

Kriterium 03

Die Kontaktbasis trägt

Mindestens rund 300 Kontakte mit nutzbarer E-Mail-Adresse, Erfahrungswert aus unseren Audits. Darunter liefert eine Sequenz zu wenig Reaktionen, und der schnellere Weg ist der einzelne Anruf. Der Anteil nutzbarer Adressen liegt in Audits zwischen 55 und 85 Prozent.

Kriterium 04

Das Mediabudget steht

Ab etwa 1.500 bis 3.000 Euro Mediabudget im Monat liefert die Lernphase belastbare Daten. Darunter misst man Zufall. Fehlt das Budget, ist die Reihenfolge Bestand vor Anzeigen nicht nur günstiger, sondern die einzige, die Zahlen erzeugt.

Das ist unser Raster, keine Branchenregel. Wir legen es an, weil ein Retainer, der auf einen dieser vier Punkte trifft, planbar Aufwand erzeugt und keine Termine. Andere Anbieter entscheiden anders; wichtig ist, dass überhaupt ein benanntes Kriterium existiert und nicht nur ein Angebot.

Aufwand auf Ihrer Seite

Was kostet Sie ein Audit an eigener Zeit?

Zwei bis drei Stunden, verteilt auf zehn Arbeitstage und auf vier Stationen: 45 Minuten Kick-off, der Datenexport aus Ihrer Software, Rückfragen während der Analyse und 60 Minuten Ergebnis-Präsentation. Dieser Aufwand steht in kaum einem Angebot, entscheidet aber über das Ergebnis, denn ohne Export lässt sich kein Funnel vermessen.

StationDauer (Minuten)Was Sie beisteuern
Kick-off45Ziele, Zahlen, Zugänge
Datenexport aus der eigenen Software30 bis 60Kontaktliste aus CRM, Praxis- oder Kanzleiprogramm
Rückfragen an Tag 2 bis 930 bis 60Auskunft zu Prozessen, Nachfassen und Gesprächen
Ergebnis-Präsentation60Entscheidung über die Reihenfolge der Hebel
Summe165 bis 225zwei bis drei Stunden, verteilt auf zehn Arbeitstage

Die Zeiten stammen aus dem Ablauf unseres Potential & Process Audit: Kick-off und Ergebnis-Präsentation sind feste Termine, Export und Rückfragen verteilen sich auf die Tage dazwischen. Fällt der Export aus, fällt die Funnel-Vermessung aus; das ist die einzige Stelle, an der ein Audit an Ihrer Mitarbeit scheitern kann.

Checkliste

Was gehört vor die Unterschrift auf die Checkliste?

Sieben Punkte, die sich in einer halben Stunde klären lassen: Vertragstyp, Erstlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Herausgabe der Konten und Daten, Berichtsgrößen und Ausstiegspunkt. Wer diese sieben Antworten schriftlich hat, unterschreibt keinen Vertrag, dessen teuerste Klausel er erst im zehnten Monat zum ersten Mal liest.

  • Vertragstyp im Text benannt: Werk oder Dienst, und was genau als Ergebnis gilt
  • Erstlaufzeit in Monaten im Vertrag selbst, nicht nur im Angebotsschreiben
  • Verlängerungsklausel gelesen: befristete Verlängerung oder Fortsetzung auf unbestimmte Zeit
  • Kündigungsfrist und Stichtag im eigenen Kalender eingetragen, mit Erinnerung vier Wochen davor
  • Herausgabe von Werbekonten, Pixel, Verteilern und Auswertungen ausdrücklich geregelt
  • Berichtsgrößen festgelegt: Anfragen, Termine und Aufträge statt Reichweite und Öffnungen
  • Ausstiegspunkt definiert: welche Kennzahl nach welcher Frist welchen Schritt auslöst
Belege

Quellen und Stand.

  • Werkvertrag, geschuldet ist der Erfolg: § 631 BGB, Fassung abgerufen am 04.09.2026. Mängelrechte dazu in § 634 BGB, freie Kündigung des Bestellers samt Vergütungsfolge und der Vermutung von 5 Prozent in § 648 BGB.
  • Dienstvertrag, geschuldet ist die Tätigkeit: § 611 BGB. Kündigungsfristen dazu in § 621 BGB (bei monatlicher Vergütung spätestens am 15. eines Monats zum Monatsschluss) und § 626 BGB (wichtiger Grund, zwei Wochen ab Kenntnis), Ende der befristeten Zeit nach § 620 Abs. 1 BGB, Schadensersatz bei Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB, alle abgerufen am 04.09.2026.
  • Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist in Geschäftsbedingungen: § 309 Nr. 9 BGB. Zur Geltung gegenüber Unternehmen § 310 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB in Verbindung mit § 307 Abs. 1 und 2 BGB; zur Abgrenzung von individuell Ausgehandeltem § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, alle abgerufen am 04.09.2026.
  • Herausgabe von allem, was aus der Geschäftsbesorgung erlangt wurde: § 667 BGB, anwendbar über die Verweisung in § 675 Abs. 1 BGB, dort ebenfalls erfasst die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht aus § 666 BGB, abgerufen am 04.09.2026.
  • Trennung von Kontoinhaberschaft und Verwaltungszugriff bei Werbekonten: Google-Ads-Hilfe, Verwaltungskonten. Bei Meta liegt dieselbe Trennung im Business-Portfolio, das der Betrieb selbst anlegt und der Agentur als Partner Zugriff auf einzelne Assets gibt.

Stand: September 2026. Gesetzesangaben nach der am 04.09.2026 auf gesetze-im-internet.de abrufbaren Fassung. Die Ablauf- und Erfahrungswerte stammen aus den eigenen Audits und sind als solche gekennzeichnet.

FAQ

Häufige Fragen zu Audit und Agenturvertrag.

Audit oder Agenturvertrag: womit fange ich an?+
Mit dem Audit, solange niemand im Betrieb die eigenen Kennzahlen von der Sichtbarkeit bis zum Abschluss beziffern kann. Ein Retainer verkauft Umsetzung, und ohne gemessenen Ausgangswert lässt sich hinterher nicht sagen, was sie gebracht hat. Wer seine Zahlen kennt und nur Kapazität braucht, kann das Audit überspringen.
Was unterscheidet ein Audit rechtlich von einem Retainer?+
Das Audit ist typischerweise ein Werkvertrag nach § 631 BGB: Geschuldet ist ein Ergebnis, hier der Report mit beziffertem Umsatzleck und Plan. Der Retainer ist ein Dienstvertrag nach § 611 BGB: Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht der Erfolg. Aus dieser Einordnung folgt, was Sie verlangen können, wenn nichts passiert.
Wie lange darf ein Marketing-Agenturvertrag laufen?+
Gegenüber Verbrauchern begrenzt § 309 Nr. 9 BGB die Laufzeit auf zwei Jahre, lässt eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist zu und verbietet eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf. Gegenüber Unternehmen gilt die Norm nach § 310 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar.
Kann ich einen Marketing-Retainer jederzeit kündigen?+
Nur wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Dann greift bei monatlicher Vergütung § 621 Nr. 3 BGB: Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Monatsschluss. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit verdrängt diese Regel für ihre Dauer. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt daneben bestehen.
Wird das Audit auf eine spätere Zusammenarbeit angerechnet?+
Ja. Der Festpreis des Potential & Process Audit wird bei anschließender Zusammenarbeit auf das Setup angerechnet. Wer den 90-Tage-Plan selbst oder mit einem anderen Dienstleister umsetzt, behält den Report trotzdem. Das ist bei uns so geregelt und keine Branchenüblichkeit, andere Anbieter halten es anders.
Wann lohnt sich ein Retainer nicht?+
Wenn Anfragen liegen bleiben, weil niemand namentlich für den Rückruf zuständig ist, wenn die Kontaktbasis unter etwa 300 nutzbaren Adressen liegt oder wenn kein Mediabudget von mindestens 1.500 Euro im Monat bereitsteht. In allen drei Fällen bezahlt der Retainer Aufwand, den der Betrieb nicht verarbeiten kann.
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